Stellungnahme des Landeskomitees der Katholiken in Bayern
Mehr Qualität in Kindergärten durch Bildungs- und Erziehungsplan
Aber kritische Anmerkungen zu Menschenbild und religiöser Erziehung
München, 26. Juli 2004 (ILK) Von einem Bildungs- und Erziehungsplan, wie ihn das Bayerische Sozialministerium zur Zeit für die Kindertagesstätten in Bayern vorbereitet, erwartet das Landeskomitee der Katholiken in Bayern eine Anhebung des Qualitätsstandards dieser Betreuungseinrichtungen. In einer am Montag, 26. Juli, in München veröffentlichten Stellungnahme wird allerdings gefordert, inhaltlich wie auch in der Umsetzung dürfe ein solcher Plan das vom Grundgesetz geschützte elterliche Erziehungsrecht nicht in Zweifel ziehen oder gar beeinträchtigen.
Das Landeskomitee erwartet, dass die Ausführungen zum Menschenbild im Bildungs- und Erziehungsplan noch genauer gefasst werden und den Menschen in seiner leiblichen, geistigen und seelischen Dimension in den Blick nehmen. Es sei wichtig, dass die Frage nach Gott und dem Sinn des Lebens auf kindgerechte Weise beantwortet werde. Zu ursprünglichen Überlegungen, eine religiöse Erziehung aus dem Plan auszuklammern, hält das Katho-likengremium daran fest, dass Kinderbetreuungseinrichtungen konfessioneller Träger gemäß ihrem Selbstverständnis auch religiös erziehen.
Die Stellungnahme des Landeskomitees spricht sich auch gegen eine Verschulung der Kindertagesstätten aus. Die Vorschulzeit dürfe die Schule nicht vorwegnehmen. Der Spieltrieb der Kinder diene zunächst der Entfaltung ihrer Persönlichkeit, nicht aber dem Ziel, bereits irgendwelche Qualifikationsmerkmale für die berufliche Laufbahn zu erwerben. Das Katholi-kengremium wendet sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich dagegen, Krippen und Kindergärten an schulische Leistungsanforderungen anzupassen, was letzten Endes auf eine Kindergartenpflicht hinausliefe.
Das Landeskomitee will den Bildungs- und Erziehungsplan nicht als unverbindliche Empfeh-lung eingeführt wissen. Er solle vielmehr in seinen grundsätzlichen Zielen als verbindlich für alle Einrichtungen vorgegeben werden. In der methodischen Umsetzung sollten die Kinder-tagesstätten allerdings frei bleiben. So bleibe das standortbezogene Qualitätsprofil der Kin-dertagesstätte erkennbar. Eltern müssten als erste in der Erziehung verantwortliche Perso-nen auch weiterhin aus einem pluralen Bildungs- und Erziehungsangebot wählen können. Zuschüsse des Staates dürften von der Wahl methodischer Umsetzung nicht abhängig ge-macht werden. (wr/ua)