Landeskomitee der Katholiken zum bayerischen Gesetzesentwurf
München, 15. Juni 2004 (ILK) Der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Helmut Mangold, hat noch einmal die Position des Katholikengremiums im sogenannten „Kopftuch-Streit“ bekräftigt. Bei seiner letzten Vollversammlung im niederbayerischen Niederalteich hatte sich das Landeskomitee im April gegen ein generelles Kopftuch-Verbot und für eine liberale Regelung vor Ort ausgesprochen.
Mangold erklärte am Dienstag, 15. Juni, in München, es sei jetzt Aufgabe der bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtags, das Gesetz zum Tragen eines Kopftuches von muslimischen Lehrerinnen differenziert zu gestalten. Es müsse jeweils im Konfliktfall an Ort und Stelle eine Lösung gefunden werden, die dem Schulfrieden diene. In Bayern könne eine möglichst liberale und tolerante Lösung gefunden werden.
Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzesentwurf gehe bis an die äußerste Grenze, um einer Einzelfallregelung möglichst nahe zu kommen. Mangold bedauerte, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung die ursprünglich vom Land Baden-Württemberg vorgesehene Einzelfallregelung verbaut habe. Ein generelles Kopftuch-Verbot würde als Angriff auf alle Muslime gedeutet und diejenigen erst in den Fundamentalismus treiben, die eigentlich für eine Integration gewonnen werden sollten. (wr)