Albert Schmid ruft zur Beteiligung an Sozialwahl auf
Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken: Interessen der Versicherten stärker zum Ausdruck bringen
München, 19. Mai 2011 Der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Albert Schmid, fordert die Rentenbeitragszahler und -empfänger dazu auf, bei der Sozialwahl 2011 ihre Stimme abzugeben. Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Verwaltungsräte der Krankenkassen „treffen wesentliche Entscheidungen von erheblicher finanzieller Tragweite in der Renten- und Krankenversicherung“, so Schmid. An diesen Entscheidungen mitzuwirken sei „ein Kernstück des deutschen Sozialstaates und der Selbstverwaltung“.
Mit der Stimme zur Sozialwahl, die noch bis Mittwoch, 1. Juni 2011, per Briefwahl abgegeben werden kann, beteiligten sich die Versicherten an der „nach den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament drittgrößten Wahl in Deutschland“. Die darin zum Ausdruck kommenden Prinzipien von Mitbestimmung und Selbstverwaltung entsprächen dem Subsidiaritäts- und dem Solidaritätspostulat, wie sie in der katholischen Soziallehre verankert seien: „Viele Weichenstellungen werden von den Betroffenen selbst vorgenommen und gleichzeitig sind die Selbstverwaltungen Ausdruck des solidarischen Miteinanders von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.“ Deshalb müsse darüber nachgedacht werden, wie „die Kompetenzen der Selbstverwaltung gestärkt und die Wahlbeteiligung von 30 Prozent deutlich gesteigert werden können“.
Angesichts der aktuellen Herausforderungen an das Renten- und Gesundheitssystem – etwa der demographischen Entwicklung oder der anstehenden Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Wahlleistungen – fordert Schmid „transparente Entscheidungsprozesse, die die Interessen der Versicherten zum Ausdruck bringen“. Nur so könnten die mehr als 30 Millionen Beitragszahler und Rentenempfänger sowie 18 Millionen Mitglieder der Ersatzkassen „nachvollziehen, wie wichtig für jeden Einzelnen die Entscheidungen in den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten sind, wenn es etwa um die Gewährung von Leistungen in Zweifelsfällen geht“. (ck)
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