Gesetzliche Regelung für „anonyme“ Geburt gefordert
Gänzlich anonyme „Babyklappen“ soll es nicht mehr geben
Landeskomitee der Katholiken appelliert an Bundesregierung und Parlament
München, 26. Juni 2003 (ILK) Bundesfamilienministerin Renate Schmidt und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sollen sich für eine gesetzliche Regelung der sogenannten „anonymen“ Geburt einsetzen. Dabei solle eine außerordentliche Notsituation von Müttern beachtet werden und das Recht eines Kindes gewahrt bleiben, zu erfahren wer seine Mutter sei, heißt es in einer Stellungnahme des Präsidiums des Landeskomitees der Katholiken in Bayern. Die am Donnerstag, 26. Juni, in München veröffentlichte Stellungnahme ist auch an die Fraktionen des Deutschen Bundestages gerichtet. Die illegale Situation, in die Verantwortliche betroffener Beratungsstellen gerieten, müsse beendet werden.
Während das Landeskomitee eine gesetzliche Regelung der „anonymen“ Geburt unter bestimmten Auflagen bejaht, lehnt es die sogenannten Babyklappen, in die geborene Kinder anonym abgelegt werden können, ab. Aber auch eine Regelung müsse sich auf Ausnahmefälle beziehen, in denen das Leben eines Kindes gefährdet wäre. Eine „anonyme“ Geburt, die besser „vertrauliche“ Geburt genannt werden solle, müsse intensiv beraten und begleitet werden. Die Mütter sollten angehalten werden, ihre Identität etwa mit einem Sperrvermerk zu hinterlegen. Sie sollten auch fachkundig auf Pflege und Adoption hingewiesen werden. Gänzlich anonyme Babyklappen würden wegen zu vieler Unsicherheiten und Mißbrauchsmöglichkeiten abgelehnt.
Auch nach einer „anonymen“ Geburt müsse für eine Mutter genügend Zeit bleiben, sich noch später für ihr Kind entscheiden zu können. Auf jeden Fall müsse den Kindern, falls Eltern ihrer Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht nachkommen könnten, die erforderliche liebevolle Fürsorge und Erziehung durch andere Personen zuteil werden. Die Vermittlung von Adoptionen dürfe allerdings auf keinen Fall von Stellen durchgeführt werden, die anonym geborene Kinder annehmen, wie beispielsweise Arztpraxen, Beratungsstellen oder Krankenhäuser. Sie müsse über staatlich anerkannte Vermittlungsstellen oder Jugendämter gewährleistet werden. Für Personen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit eine „anonyme“ Geburt begleiten, müsse gelten, dass sie für ihre Hilfeleistung weder straf- noch zivilrechtlich belangt werden können. Gegebenenfalls müsse ein eigenes Zeugnisverweigerungsrecht geschaffen werden.
Grundsätzlich spricht sich das Landeskomitee dafür aus, durch eine vorbeugend ansetzende Familienpolitik „anonyme“ Geburten zu verhindern. Auch müsse die Erziehungskraft der Familie strukturell gestärkt werden. „Das vorrangige Recht und auch die den Eltern vor allen anderen zukommende Pflicht zur Erziehung der Kinder darf nicht verdunkelt werden“, heißt es in der Stellungnahme. (wr)