Unterstützung für weltweites umfassendes Klonverbot
Landeskomitee der Katholiken schreibt Bundestagspräsidenten
Befürworter des Klonens nehmen Gefahren nicht genügend wahr
München, 27. Februar 2003 (ILK) Die mit breiter Mehrheit des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung gerichtete Aufforderung, sich international für ein umfassendes Klonverbot einzusetzen, ist vom Landeskomitee der Katholiken in Bayern begrüßt worden. In einem am Donnerstag, 27. Februar, in München veröffentlichten Schreiben an den Präsidenten des Parlaments, Wolfgang Thierse, bezeichnete der Vorsitzende des Landeskomitees, Helmut Mangold, den Beschluss als „klaren Auftrag“ an die Regierung.
Es müssten jetzt alle verfügbaren Möglichkeiten auf internationaler Ebene genutzt werden, ein weltweites Klonverbot durchzusetzen. An Thierse appellierte er, sich auch künftig beim Schutz des menschlichen Lebens nicht beirren zu lassen. Die Herausforderungen für politische Entscheidungsträger würden durch die Fortschritte in der medizinischen Forschung in Zukunft noch wachsen.
Mangold würdigte ausdrücklich auch die „persönliche Positionierung“ des Bundestagspräsidenten, die zu dem Beschluss sicher beigetragen habe. Das Landeskomitee sehe die Würde des Menschen im frühesten Stadium seines Lebens sowohl durch reproduktives als auch therapeutisches Klonen bedroht. Sowohl durch das „therapeutische Klonen“ zur Gewinnung menschlicher Stammzellen für die Forschung wie auch durch das „reproduktive Klonen“ zur Erzeugung eines Menschen drohe der Mensch zu einem Ersatzteillager zu verkommen und besitze nur noch dann ein Lebensrecht, wenn er bestimmten Wünschen und Vorstellungen entspreche. Diese Gefahren würden von den Befürwortern des Klonens immer noch nicht genügend wahrgenommen.
In Deutschland ist sowohl das sogenannte therapeutische wie auch das reproduktive Klonen verboten. In einer Reaktion auf den vom Bundestag gefassten Beschluss hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in einem Radiointerview gesagt, wenn überhaupt könne es weltweit nur beim reproduktiven Klonen eine Einigung geben. In ähnlicher Weise hatte sich kürzlich auch der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Jürgen Chrobog, dazu geäußert. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte bereits am 23. Januar eine Zulassung des „therapeutischen Klonens“ erwogen. Diese Äußerungen werden in der öffentlichen Diskussion als Hinweise gewertet, dass innerhalb der Bundesregierung entgegen der Rechtslage in Deutschland und konträr zum Beschluss des Bundestages ein Weg zur Zulassung des „therapeutischen Klonens“ gesucht wird. (wr)