Scharfe Kritik bayerischer Katholiken an Euthanasie-Vorstoß
Jetzt Gottesbezug in die Europäische Verfassung aufnehmen
München, 10. September 2003 (ILK) Die Diözesanräte und katholischen Verbände der sieben bayerischen Bistümer protestieren scharf gegen Bestrebungen im Europarat, einen gesetzlichen Rahmen für aktive Sterbehilfe zu schaffen und damit Euthanasie zu legitimieren. Gleichzeitig forderten sie, in eine künftige Europäische Verfassung müsse ein Gottesbezug aufgenommen werden.
Helmut Mangold, der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, das die Diözesanräte und Verbände in Bayern repräsentiert, appellierte am Mittwoch, 10. September, in München an alle Parlamentarier aus den Mitgliedsstaaten des Europarates, diesem Vorstoß zu widerstehen. „Der Europarat darf aktive Sterbehilfe nicht zulassen“, erklärte Mangold.
Der Vorsitzende des Landeskomitees warf dem Europarat vor, mit seinen Plänen vollziehe er eine Kehrtwende um 180 Grad gegenüber seiner bisherigen Position. Noch vor vier Jahren habe er die Auffassung vertreten, dass der von unheilbar Kranken geäußerte Wunsch, zu sterben, niemals die juristische Grundlage für einen Tod aus den Händen dritter bilden dürfe. Durch die jetzt in den Blick genommene aktive Sterbehilfe werde einer „weitgehenden Freigabe der Euthanasie Tür und Tor geöffnet“. Dies höhle die Würde des menschlichen Lebens in unverantwortlicher Weise aus.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates, der 45 Staaten angehören, habe zwar keine rechtliche Entscheidungsvollmacht. Als größtes politisches Forum Europas übe sie jedoch starken Einfluss auf die nationalen Gesetzgebungen aus. Deswegen seien alle Parlamentarier im Europarat aufgefordert, dem Vorstoß, der auf eine Vorlage der Sozial- und Gesundheitskommission des Europarates zurückgeht, „klar und deutlich zu widerstehen“. Stattdessen müssten die Möglichkeiten der Schmerzbehandlung schwerkranker Patienten und einer umsorgenden Begleitung besser ausgeschöpft werden.
Zugleich setzten sich Diözesanräte und Verbände dafür ein, in einer künftigen Europäischen Verfassung einen Gottesbezug zu verankern. Notwendig sei ein Wertekanon, der sich auf Grundlagen stütze, welche die Europäische Union von sich aus nicht schaffen könne, erklärte Mangold. Deswegen sei ein Bezug auf Gott in der Präambel der Verfassung so bedeutsam. Er wandte sich in diesem Zusammenhang gegen Versuche von Bundeskanzler Schröder und von Konventspräsident d’Estaing, eine Art „Diskutierverbot“ über einzelne Punkte des vorgelegten Verfassungsentwurfes zu verhängen. Wer einen breiten Konsens für eine solche Verfassung wolle, müsse auch Änderungen an dem Entwurf gestatten. Bayerns Katholiken begrüßten daher sowohl die Bemühungen des Papstes als auch des italienischen Ministerpräsidenten und amtierenden Ratspräsidenten der Europäischen Union, Berlusconi, des Präsidenten der EU-Kommission Prodi und des bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber, einen Gottesbezug in die Verfassung aufzunehmen. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union werden am 4. Oktober in Rom bei einer Regierungskonferenz unter anderem über die Verfassung sprechen. Nach dem Willen der italienischen Ratspräsidentschaft sollen die Verhandlungen über die Verfassung beim EU-Gipfel Mitte Dezember abgeschlossen werden. (wr)