Votum der Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung für die Präimplantationsdiagnostik ebnet den Weg zur Missachtung der Menschenwürde
Das erst jetzt bekannt gewordene mehrheitliche Votum der von der Bayerischen Staatsregierung eingesetzten Bioethik-Kommission für eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik formuliert eine ethische Position, an deren Ende die Auswahl des „Menschen nach Wunsch“ steht. Damit vollzieht diese Kommis-sion eine Kehrtwende bisheriger Wertestandards innerhalb der Bayerischen Staatsregierung. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern begrüßt die inzwi-schen erfolgte Distanzierung des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber von dem Votum der von ihm eingesetzten Bioethik-Kommission. Darüber hinaus erwartet es aber auch eine Überprüfung der Sinnhaftigkeit einer Kommis-sion, die offenbar weit jenseits der in der Bundesrepublik weithin anerkannten ethischen Standards denkt.
Die Gefahren der Präimplantationsdiagnostik bestehen in einer Selektion von Menschen nach Maß und Wunsch, in einer Begrenzung des Lebensrechtes nur noch für gesunde Menschen und in einer Tendenz zur Abbruchsautomatik. Auch wenn die Bioethik-Kommission sich mehrheitlich für einen „Negativ-Katalog“ bei der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausspricht – also bestimmte Wün-sche wie Auswahl nach Geschlecht unberücksichtigt bleiben sollen -, wird der Wunsch eines Paares nach einem eigenen gesunden Kind unter Umständen um den Preis der Tötung menschlichen Lebens erkauft.
Besonders erschütternd ist die Tatsache, dass offenbar auch die beiden katholi-schen Priester, die Mitglied der Ethik-Kommission sind, sich für die Einführung der PID ausgesprochen haben. Die beiden Gegenstimmen von insgesamt zwölf Stimmen kamen lediglich von den Vertretern der evangelischen Kirche und der Behindertenverbände. Was die Umstände zusätzlich auch für die Bayerische Staatsregierung besonders blamabel macht, ist die Tatsache, dass das Ergebnis der bereits am 21. Juli 2003 durchgeführten Abstimmung erst jetzt veröffentlicht wurde. Gerade solche brisanten Ergebnisse müssten in einer demokratischen Ge-sellschaft sofort zur öffentlichen Diskussion gestellt werden. Ganz besonders we-gen dieser nicht verständlichen Vorgehensweise sollte die Einrichtung der Bayeri-schen Ethikkommission in ihrer derzeitigen Form zur Diskussion gestellt werden.
Die Würde des Menschen ist unantastbar und jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Hierbei handelt es sich nicht um eine christliche Sonderposition, sondern diese Rechte erkennt auch das Grundgesetz in den Artikeln 1 und 2 an. Besonders dreist ist deshalb der Versuch der Bioethik-Kommission der Bayeri-schen Staatsregierung, diesen Schutz der Menschenwürde auszuhöhlen, indem er erst mit der Einnistung des Embryo beginnen soll.
München, den 19. Dezember 2003
Helmut Mangold, Vorsitzender