Stellungnahme zur Novellierung des Bestattungsgesetzes in Bayern
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern hat immer wieder die Bedeutung und damit die Notwendigkeit zum Schutz des menschlichen Lebens von Anfang an betont. Wenn die menschliche Existenz mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt, ist es ein unhaltbarer Zustand, dass nach geltender Rechts-lage weder totgeborene oder während der Geburt verstorbene Kinder, noch Emb-ryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen der Bestattungspflicht unter-liegen.
Deshalb ist der Gesetzentwurf der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag aus-drücklich zu begrüßen, hier eine Änderung herbeizuführen. Würde und Schutz des ungeborenen Menschen führen dazu, dass Eltern, die sich zunächst gegen die Bestattung einer Fehlgeburt ausgesprochen haben, es immer häufiger bedau-ern, keinen Ort zu haben, an dem sie von ihrem Kind Abschied nehmen können. Der Gesetzentwurf der CSU-Fraktion böte hier eine angemessene Lösung.
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern weiß sich jedoch einig mit dem Staat-Kirche Beauftragten der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern in der Forderung nach einer Verankerung der Informationspflicht der Krankenhausträ-ger und niedergelassenen Ärzte, die Betroffenen überhaupt erst einmal auf die neuen gesetzlichen Möglichkeiten aufmerksam zu machen. Außerdem muss im Gesetz sicher gestellt sein, dass ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern eine Verwendung der Fehlgeburten oder Embryonen „für medizinische oder wissen-schaftliche Zwecke“ nicht zulässig ist.
Wir ermutigen alle im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien, aus sachlichen Gründen für eine Änderung des Bestattungsgesetzes in diesem Sinne zu votie-ren.
München, den 30. Juni 2003
Helmut Mangold, Vorsitzender