1. Der Mensch im Mittelpunkt
Unsere christliche Verantwortung
„Migranten und Flüchtlinge sind keine Figuren auf dem Schachbrett der Menschheit. Es geht um Kinder, Frauen und Männer, die aus verschiedenen Gründen ihre Häuser verlassen oder gezwungen sind, sie zu verlassen; Menschen, die den gleichen legitimen Wunsch haben, mehr zu lernen und mehr zu besitzen, vor allem aber mehr zu sein.“ 1
Nach unserem christlichen Verständnis sind wir Geschöpf und Abbild Gottes, woraus unsere Würde und die Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens folgen. Diese gelten für alle Menschen. „Ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen (Mt 25,35)“ – dieses Wort Jesu drückt die christliche Pflicht zum Einsatz für Bedürftige und Schutzlose 2 und die Sehnsucht der Flüchtenden aus, die darauf angewiesen sind, in der Fremde aufgenommen zu werden.
Keine Flucht erfolgt ohne Grund. Fluchtgeschichten sind immer Geschichten von Krieg und Gewalt, Diskriminierung, Verfolgung oder Unterdrückung sowie schweren Menschenrechtsverletzungen; Geschichten von wirtschaftlichem oder sozialem Elend, Krankheiten – vor allem von Verzweiflung; Geschichten von Gefahren, Schleppern, vergeblicher Hoffnung, Entfremdung, Heimatlosigkeit und dem Gefühl, nicht willkommen zu sein. 3
Flucht, Asyl, Migration – neue Antworten nötig!
Nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jede und jeder das Recht, sein Land zu verlassen, in dieses zurückzukehren und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. 4
Die Genfer Flüchtlingskonvention definierte vor über 60 Jahren rechtlich bindend, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. 5
Sie beschreibt auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss. Um nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Flüchtlingsschutz in Deutschland zu bekommen, muss das Leben und die Freiheit des Menschen im Herkunftsstaat wegen dessen Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein.
Darüber hinaus genießen politisch Verfolgte nach Art. 16a Grundgesetz Asyl. Im Rahmen der europäischen Einigung und dem Ausbau der Europäischen Union wurde die deutsche Asyl- und Flüchtlingspolitik in den letzten 20 Jahren immer enger mit der europäischen Flüchtlingspolitik verbunden. Mit dem Dubliner Übereinkommen von 1990 wurde als Grundprinzip festgelegt, dass das Land, in das Schutzsuchende zuerst einreisen, auch für deren Asylantrag zuständig ist. In den folgenden Jahren versuchten die EU-Staaten in weiteren Verträgen und Richtlinien die Asyl- und Einwanderungspolitik weiter zu vereinheitlichen, indem einheitliche Normen und Verfahren entwickelt wurden. Zu nennen sind hier u.a. die Aufnahmerichtlinie (2003) mit Vorgaben zu sozialen Aufnahme-, Unterbringungs- und Versorgungsbedingungen, die Qualifikationsrichtlinie (2004) mit Mindestnormen für die Anerkennung von Asylsuchenden sowie für Rechte von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Geschützten, die „Asylverfahrensrichtlinie“ (2005) mit Mindeststandards für ein vereinheitlichtes Asylverfahren, sowie die Einrichtung eines Flüchtlingsfonds. Immer ging es dabei um Fragen der Lastenverteilung beim Flüchtlingsschutz. Seit 2013 besteht ein „Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS)“. 6
Neben der rechtlichen Veränderung stehen wir heute vor dem Wandel der globalen Migrationsbewegungen und zunehmender Flüchtlingszahlen, die Antworten erfordern. Beispielsweise sind durch Asyl- und Flüchtlingsstatus Beweggründe wie Armut und Zerstörung der Lebensgrundlage durch den Klimawandel nicht erfasst.
2. Unsere weltweite Verantwortung
Unsere ausbeuterische Lebens- und Wirtschaftsweise entzieht vielen Menschen an- dernorts die Lebensgrundlage. Dazu zählen maßloser Ressourcenverbrauch und die Zerstörung von Ökosystemen. Wir alle – die Wirtschaft, die Politik, die Gesellschaft und jede / jeder Einzelne – sind mitverantwortlich für die Bedingungen, die Menschen in die Flucht treiben. Kein Mensch sollte fliehen müssen! Hier kann jede und jeder Einzelne zur Veränderung beitragen! Wir als Katholiken engagieren uns für den fairen Handel und schaffen Bewusstsein für kritischen Konsum. Wir sind uns bewusst, dass wir auf dem reichsten Kontinent der Welt einer der wenigen Nationen angehören, die fast un- beschränkt die ganze Welt bereisen kann. Aus dieser mehrfach privilegierten Situation heraus kommt uns in Deutschland und Europa „eine große Verantwortung zu, auch auf globaler Ebene eine Form des Wirtschaftens zu fördern, die jedem Menschen auf der Erde nützt.“ 7
Wir müssen unsere Wirtschafts- und Lebensstile grundlegend überprüfen, um für alle Menschen weltweit und für kommende Generationen eine hohe Lebensqualität zu sichern. Wir setzen uns für weltweite Gerechtigkeit und eine gerechte Weltwirtschaftsordnung ein.
3. Lampedusa ist auch unser Problem
Die deutsche und europäische Asylpolitik ist auf Abwehr ausgerichtet, spätestens seit der Änderung des Art. 16a GG 1993 und der ersten Dublin-Verordnung 2003, nach der Asylsuchende in dem Mitgliedsstaat, den sie zuerst betreten haben, ihren Asylantrag stellen müssen.
Menschen, die in Deutschland Schutz vor Verfolgung, Krieg oder gesellschaftlicher Ausgrenzung in ihren Herkunftsländern suchen, stehen vor großen Hindernissen und können die Bundesrepublik nur auf gefährlichen Wegen erreichen. Die Kontrollen und Abwehrmaßnahmen an den Außengrenzen der EU und im Innern steigern die Gefahren für Schutzsuchende.
Nicht alle europäischen Staaten erfüllen die Standards der EU-weiten Asylverfahrens- richtlinie und teilweise kommt es zu Menschenrechtsverletzungen.
Derzeit wird fast jeder vierte Asylantrag von deutschen Behörden inhaltlich gar nicht geprüft 8, sondern mit der bloßen Überstellung in ein anderes EU-Land nach der Dublin- III-Verordnung 9 abgewickelt. Europa braucht mehr Solidarität und Menschlichkeit bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Deutschland darf dabei andere Länder nicht im Stich lassen.
Auch die Aufnahme über die Kontingentlösungen für syrische Flüchtlinge kommt bisher nur schleppend voran. Die letzten Flüchtlinge aus dem ersten Kontingent, beschlossen auf der Innenministerkonferenz (IMK) im Dezember 2012, kamen erst im Mai 2014 an. Aus dem zweiten Kontingent sind erst 400 Menschen eingereist. Nach dem Beschluss der IMK vom 12. Juni 2014 sollen weitere 10.000 Flüchtlinge aufgenommen werden. Der Bedarf ist riesig. Allein für das zweite Kontingent gab es etwa 76.000 Anträge. Darüber hinaus gibt es in fast allen Bundesländern – bis auf Bayern – eigene kleinere Aufnahmeprogramme. Darüber wurden laut IMK bisher 4.500 Visa erteilt.
Es ist notwendig, dass:
- die grundlegende Neuausrichtung der Migrations-, Integrations- und Asylpolitik weg von der Abwehrpolitik gegenüber eingewanderten und künftig einwandernden Menschen hin zu einer Willkommenskultur erfolgt;
- Flüchtlingen die gefahrenfreie und legale Einreise in die EU z.B. per Schutzvisa ermöglicht und die Praxis der illegalen Zurückweisung sofort beendet wird;
- die Abschaffung des Dublin-Systems dahingehend eingeleitet wird, dass derjenige Staat für ein Asylverfahren zuständig sein sollte, in dem die Asylsuchenden ihren Antrag stellen möchten;
- ein faires und transparentes Verfahren zur Festlegung von Aufnahmequoten und eines solidarischen Lastenausgleichs innerhalb der Europäischen Union eingeführt wird;
- das reguläre Resettlement-Programm in Deutschland, orientiert an den Empfehlungen des UNHCR vom April 2014, quantitativ ausgebaut wird;
- das geplante, dauerhafte Resettlement-Programm für Deutschland qualitativ weiterentwickelt wird. Hier sollte insbesondere der rechtliche Status von Resettlement-Flüchtlingen dem von in Deutschland im Asylverfahren Anerkannten angeglichen werden.
- ein eigenes Aufnahmeprogramm, vergleichbar mit denen in anderen Bundesländern, aufgelegt wird, damit Bayern seiner Verantwortung für Flüchtlinge gerecht wird.
4. Für faire Asylverfahren!
Nicht immer ist ein faires Asylverfahren gewährleistet, lange Bearbeitungszeiten sorgen oft dafür, dass die Antragstellenden im Ungewissen leben. Darüber hinaus stellen wir fest, dass die gute Tradition des Kirchenasyls ausgehöhlt und nicht mehr respektiert wird. Das Kirchenasyl ist ein wichtiges Instrument um vorrübergehend Flüchtlingen Aufnahme in Kirchengemeinden zu gewähren, wenn diesen Abschiebung droht, die mit der Gefährdung für Leib und Leben verbunden ist.
Es ist notwendig, dass:
- mehr Personal zur Prüfung der Anträge bereitgestellt wird, damit Wartezeiten Asylsuchender angemessener werden. Jeder Mensch hat den Anspruch auf ein faires und gerechtes Asylverfahren nach einheitlichen Maßstäben.
- eine unabhängige, qualifizierte rechtliche Beratung flächendeckend zur Verfügung gestellt wird;
- Bewerber und Bewerberinnen einen Aufenthaltsstatus erhalten, der ihnen Orientierung und Perspektive gibt, statt Kettenduldungen aneinander zu reihen;
- die Stellen für Betreuung und Begleitung aufgestockt sowie die zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen interkulturell geschult und sensibilisiert werden;
- Kirchenasyl geschützt und erhalten wird.
5. Für ein Umdenken in der Asylpolitik!
Das Asylrecht hat einen europäischen Rahmen, ist aber prinzipiell Bundesrecht. In der Ausführung erlassen die einzelnen Bundesländer eigene Regelungen. Bayern ist bun- desweit am restriktivsten. Aus Sicht des Landeskomitees der Katholiken in Bayern müssen dabei insbesondere die Verbesserung der Lebensbedingungen junger Flücht- linge und ihrer Zukunftschancen in den Blick genommen werden.
Wir unterstützen daher die Forderungen des Bayerischen Jugendrings 10:
- die Asylsozialberatungen bedarfsgerecht auszubauen,
- Hilfsangebote für traumatisierte Asylsuchende einzurichten,
- eine unabhängige Beratung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in asyl-, aufenthalts- sowie sozialrechtlichen Fragen anzubieten und Inobhutnahme von allen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bis zur Volljährigkeit im Rahmen und mit den Standards des Jugendhilferechts fortzusetzen,
- allgemein verbindliche Standards zur Unterbringung11 von Asylsuchenden sowie Geduldeten sicherzustellen,
- kleinere, dezentrale Unterkünfte statt Gemeinschaftsunterkünfte anzubieten,
- die Wohnpflicht für Gemeinschaftsunterkünfte abzuschaffen,
- Mobilität durch den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern,
- die Aufhebung der Residenzpflicht und die Umstellung von Sach- auf Geldleistungen konsequent umzusetzen,
- staatliche Deutsch- und Orientierungskurse auch in ländlichen Räumen ausreichend anzubieten und den Zugang zu Sprachförderung zu ermöglichen,
- für einen frühzeitigen Zugang zum Bildungswesen mit einer gesonderten Eingliederung bei fehlenden Deutschkenntnissen zu sorgen und die interkulturelle Öffnung des Bildungswesens voranzutreiben,
- einen gleichberechtigten Zugang zu allen (außer-)schulischen Bildungsaktivitäten (auch z.B. Klassenfahrten oder Jugendfreizeiten) zu schaffen,
- berufsorientierende Maßnahmen vom ersten Tag des Aufenthalts in Deutschland zu fördern,
- die Aufnahme einer Ausbildung zu erleichtern und den gleichberechtigten Anspruch auf Ausbildungsförderung umzusetzen sowie
- eine Arbeitsaufnahme so früh wie möglich zuzulassen und durch Anti- Diskriminierungsmaßnahmen wie anonymisierte Bewerbungen zu erleichtern.
Darüber hinaus halten wir es für dringend erforderlich, den Kindertageseinrichtungen, die sich für die Betreuung von Flüchtlingskindern engagieren, unbürokratisch und fi- nanziell unter die Arme zu greifen. Personelle und finanzielle Rahmenbedingungen für Kindertageseinrichtungen sind den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Ebenso sind die Rahmenbedingungen für einen qualitativen Schulunterricht zu schaffen.
6. Für eine Willkommenskultur!
„Die Wohlstandskultur macht uns unempfindlich für die Schreie der anderen und führt zur Globalisierung der Gleichgültigkeit.“ 12
Das Zusammenleben aller Menschen soll von Achtung, Akzeptanz und Toleranz geprägt sein. Wir als Katholiken begrüßen ausdrücklich eine Einwanderung als Chance im Sinn einer Bereicherung unserer Kultur.
Es gibt in Deutschland und in Bayern vorbildhafte Initiativen, die zeigen, wie ein gutes Zusammenleben und eine aufmerksame, menschenwürdige Begleitung funktionieren können.
Damit in vielen weiteren Ortschaften das Leben von und mit Asylsuchenden und Flüchtlingen gelingen kann, ist es nötig
- die Ängste der Bürger und Bürgerinnen ernst zu nehmen,
- Angst vor Fremden nicht als Wahlkampfthema zu missbrauchen,
- die Neuausrichtung der Ausländerbehörden zu Willkommensbehörden weiterzuverfolgen,
- ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem es Asylsuchenden leichter fällt, sich zu integrieren sowie
- konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Integrationsbereitschaft und – fähigkeit der deutschen Bevölkerung anzustoßen und durchzuführen.
Recht auf Teilhabe
Das Menschenrecht auf Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, religiösen, sozialen und kulturellen Leben darf niemand verwehrt werden. Flüchtlinge jedoch haben in Deutschland kein Recht zur politischen Betätigung, ehrenamtliches Engagement ist erschwert, je nach Unterbringungsort und Aufenthaltsstatus sind die Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung und Teilhabe, beispielsweise durch Erwerbsarbeit, sehr unterschiedlich gestaltet und teils unmöglich.
Es ist notwendig,
- Asylsuchenden und Flüchtlingen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen,
- Strategien zur Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen, die aus verschiedenen Gründen schon länger in Deutschland leben, zu entwickeln,
- die Stadt- und Kreisjugendringe durch die Bereitstellung von zusätzlichen Ressourcen in die Lage zu versetzen, Angebote speziell für junge Flüchtlinge konzipieren und durchführen zu können.
- dem Recht auf Arbeit gerecht zu werden,
- ehrenamtliches Engagement vor Ort zu unterstützen,
- politische Mitbestimmungsmöglichkeiten für Migranten und Migrantinnen zu verbessern.
Für ein Miteinander in den Dörfern!
Zunehmend stehen gerade in ländlichen Räumen Bewohner und Bewohnerinnen sowie Untergebrachte vor besonderen Herausforderungen, da Gemeinschaftsunterkünfte oft abgelegen in Dörfern eingerichtet werden. Dies geschieht oftmals ohne vorherige In- formation der Menschen vor Ort. Diese sind verunsichert und haben Ängste, die von Rechtsextremen ausgenutzt werden können. Die Asylsuchenden finden in den Dörfern häufig eine unzureichende Infrastruktur vor und müssen auch wegen einer einge- schränkten Mobilität auf einen menschenwürdigen Alltag verzichten. Wir als Katholiken sehen uns in der Verantwortung, unsere Mitglieder und Gruppen zu sensibilisieren, zu schulen und vor Ort zu unterstützen.
Es ist notwendig,
- die Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge bei der Verteilung proportional an die Einwohnerzahl der einzelnen Gemeindeteile anzupassen,
- die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen bei der Dorfentwicklung mitzudenken,
- die Einwohner und Einwohnerinnen frühzeitig und umfassend aufzuklären, bei Planungen zu beteiligen und vorzubereiten, warum und unter welchen Umständen Asylsuchende und Flüchtlinge im Dorf untergebracht werden,
- in den Kommunen Konzepte zu entwickeln, wie Teilhabe und Integration vor Ort und im Umland zu ermöglichen ist,
- die oft ehrenamtlichen Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie Gemeinderatsmitglieder zu schulen,
- Kirchen, Pfarrgemeinden, Verbände und Vereine in die Planungen miteinzubeziehen,
- Unternehmer und Unternehmerinnen zu sensibilisieren, damit sie ihre Betriebe interkulturell öffnen,
- eine klare finanzielle und fachliche Unterstützung für die Kommunen und ehrenamtlichen Initiativen vor Ort in den Dörfern durch den Freistatt zu erbringen.
Diese Stellungnahme verstehen die Mitglieder des Landeskomitees der Katholiken in Bayern als Motivationsstärkung für das eigene Handeln in Pfarrgemeinden, Räten, Verbänden und Einrichtungen, aber auch für die Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft. In etlichen Bereichen sieht das Landeskomitee noch Verbesserungsbedarf, der sich für Kirche, Politik, Gesellschaft und Wirtschaft in unterschiedlichem Maß ergibt.
„Auf die Globalisierung des Phänomens der Migration muss mit der Globalisierung der Nächstenliebe und der Zusammenarbeit geantwortet werden.“ (Botschaft von Papst Franziskus zum Welttag des Migranten und Flüchtlings am 3. September 2014).
Burghausen, 15. November 2014
Von der Mitgliederversammlung des Landeskomitees einstimmig beschlossen.
1 Botschaft von Papst Franziskus zum Welttag des Migranten und Flüchtlings 2014: „Migranten und Flüchtlinge: unterwegs zu einer besseren Welt“.
2 Im Zitat drückt sich auch die christliche Pflicht zur Nächstenliebe aus und wird angeknüpft an das Gebot der freundlichen Aufnahme schutzbe- dürftiger Fremder, das schon im AT angemahnt wurde (vgl. „Verbot der Auslieferung von Flüchtlingen: Dtn 23,16-17 „Du sollst einen fremden Untertan, der vor seinem Herrn bei dir Schutz sucht, seinem Herrn nicht ausliefern. Bei dir soll er wohnen dürfen, in deiner Mitte, in einem Ort, den er sich in einem deiner Stadtbereiche auswählt, wo es ihm gefällt. Du sollst ihn nicht ausbeuten.“ sowie Lev 19,33-34: „Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst.“
3 Vgl. Exilio e.V. Fluchtgründe: http://www.exilio.de/index.php%3Farticle_id%3D30.
4 Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951.
5 http://www.unhcr.de/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html
6 Steffen Angenendt u.a. (2013): Europäische Flüchtlingspolitik – Wege zu einer fairen Lastenteilung. SWP-Aktuell. Stiftung Wissenschaft und Politik, Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit. S.1 f
7 Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland / Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Gemeinsame Verantwortung für eine gerechte Gesellschaft. Initiative des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz für eine erneuerte Wirtschafts- und Sozialordnung, 28.02.2014, Nr. 10, S. 56.
8 http://www.uni-bayreuth.de/forum-kirche-universitaet/tagungen/Migration/Lipsch_Ethische-Ueberlegungen-zur-Fluechtlingspolitik.pdf
9 Die Verordnung Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ist seit dem 1. Januar 2014 anzuwenden. Sie regelt, dass Schutzsuchende innerhalb der Europäischen Union nur einmal Asyl beantragen und ihr Aufnahmeland nicht frei wählen können. Die Anwendung dieser Bestimmungen führte zu sogenannten „Verschiebebahnhof EU“, d.h. das Asylbeantragende in andere EU-Staaten verschoben werden, was oft mit einer Inhaftierung verbunden ist. Dublin-III sieht eine Abschiebehaft vor, bei ungeklärter Identität, zur Beweissicherung im Asylverfahren, zur Prüfung des Einreiserechtes, bei verspäteter Asylantragsstellung oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
10 Beschluss vom 144. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings vom 21. bis 23. März 2014 auf der Burg Feuerstein: Flüchtlinge brauchen Freunde!
11 Vgl. hierzu die zehn Faktoren für die Beurteilung der Unterbringungssituation in Gemeinschaftsunterkünften; „Heim-TÜV“ Sachsen: 1. Unterbringung von Familien und Frauen, 2. Sicherheit, 3. Soziale Betreuung, 4. Frauen- und Familiengerechtigkeit, 5. Integration von Kindern, 6. Bildungsangebote, 7. Mitwirkungsmöglichkeiten, 8. Lage und Infrastruktur, 9. Zustand und Umfeld, 10. Gesellschaftliche Einbindung
12 Papst Franziskus in seiner Predigt auf Lampedusa am 8. Juli 2013.