Wenn am 20. März 2022 mehr als 5 Millionen katholische Gläubige ab 14 Jahren in Bayern zur Wahl der Pfarrgemeinderäte aufgerufen sind, können diese das kirchliche Leben in Bayern aktiv mitgestalten. Die gewählten Mitglieder der Pfarrgemeinderäte in den sieben bayerischen (Erz-)Diözesen haben gemäß den Satzungen als Organ des katholischen Laienapostolats die Aufgabe, den Sendungsauftrag der Kirche sowohl mit Blick auf innerkirchliche Vorgänge gemäß dem geltenden Kirchenrecht als auch in Bezug auf politische und gesellschaftliche Entwicklungen zu verwirklichen.
Die grundlegenden Aufgaben wurden bereits vom Zweiten Vatikanischen Konzil in den 1960er Jahren formuliert und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt und konkretisiert. Gerade unter dem Eindruck der aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden zahlreicher Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche gewinnt das katholische Laienapostolat, dessen Aufgaben in den kirchlichen Gemeinden der Pfarrgemeinderat wahrnimmt, weiter an Bedeutung.
In ihm werden sich in ganz Bayern auch in kommenden vier Jahren von 2022 bis 2026 wieder etwa 30.000 gewählte Gläubige ehrenamtlich engagieren. Die vergangenen Monate haben nicht nur das Ausmaß und die Dramatik der schlimmen Ereignisse im Zusammenhang mit den zahlreichen Missbrauchsfällen ans Tageslicht befördert, sondern in den zahlreichen virtuellen und realen Zusammenkünften der Diözesanräte mit den Pfarrgemeinderäten und ihren Wahlausschüssen deutlich werden lassen, dass sich viele Gläubige jetzt erst recht dazu bereit erklären, für die Wahlen am 20. März 2022 zu kandidieren.
Es gibt vereinzelt Pfarrgemeinden, in denen es nicht erst bei dieser Wahl der Pfarrgemeinderäte schwierig ist, genügend Kandidierende zu finden. Die Ursachen dafür sind jedoch nach den Erfahrungen der Geschäftsstellen der Diözesanräte in Bayern meist nicht in den aktuellen Ereignissen zu suchen, sondern in konkreten Schwierigkeiten in den jeweiligen Gemeinden. Dazu zählt in erster Linie die mangelnde Kooperationsbereitschaft der hauptamtlich Tätigen – sowohl auf Seiten der Pfarrer als auch anderer Hauptamtlicher in der pastoralen Arbeit der Kirche.
Wichtig ist gerade jetzt, dass glaubwürdige und transparente Zeichen in der Missbrauchsbekämpfung und in wirksamen Strukturreformen umgesetzt werden, die sich aus den aktuellen Beschlüssen der dritten Vollversammlung des Synodalen Weges ergeben. Manchmal ist sogar der gegenteilige Effekt zu den aktuellen kirchenpolitischen Entwicklungen zu beobachten. Bisweilen gibt es deutlich mehr Interessierte, die nun erst recht zu einer Kandidatur im Pfarrgemeinderat bereit sind.
Mit der Stimme der Wählerinnen und Wähler erhalten die ehrenamtlich in den Pfarrgemeinderäten Engagierten einen unersetzbaren Auftrag, das kirchliche Leben in den vier Grundvollzügen der Gemeinschaft (griechisch „koinonia“), der Nächstenliebe (griechisch „diakonia“), der Verkündigung (griechisch „martyria“) und des Gottesdienstes (griechisch „leiturgia“) zu gestalten. Konkret gehören dazu die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Bau von kirchlichen Gebäuden, die Planung von Festen und Feierlichkeiten, die Einbindung unterschiedlicher Verbände und Gruppen, die Mitwirkung an politischen Entscheidungsprozessen sowie die Gestaltung des kirchlichen Lebens insgesamt.
Vor diesem Hintergrund ruft das Landeskomitee der Katholiken in Bayern als bayernweiter Zusammenschluss der Diözesanräte in den sieben bayerischen (Erz-)Diözesen alle Wahlberechtigten dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und das Ehrenamt in der katholischen Kirche mit ihrem Votum am
20. März 2022 sichtbar zu stärken. Gerade jetzt ist es hohe Zeit, den Ehrenamtlichen zu signalisieren: Sie sind erste Wahl für uns!
München, 14. Februar 2022
Joachim Unterländer
Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern
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Beitragsbild: Evangelisches Dekanat Muenchen / mck