Landeskomitee der Katholiken ruft bayerische Diözesen zur Finanzierung der unabhängigen Stellen auf
München, 20. April 2020. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern ruft die bayerischen Diözesen in einer Stellungnahme dazu auf, unabhängige Ombudsstellen zur noch besseren Prävention und Aufarbeitung von Missbrauch einzurichten. In dem Schreiben heißt es, die Stellen sollten von der jeweiligen (Erz-)Diözese finanziert werden sowie weisungsfrei und unabhängig arbeiten. „Die katholische Kirche hat in den vergangenen Jahren viele Anstrengungen unternommen, um den dramatischen sexuellen Missbrauch in den eigenen Reihen und den damit verbundenen Machtmissbrauch aufzuklären sowie finanzielle und therapeutische Leistungen aufzubauen“, so das Landeskomitee. Zusätzlich solle nun „ein Konzept entwickelt werden, wie in Gegenwart und Zukunft alles getan wird, um Kinder und Jugendliche zu schützen, Täter abzuschrecken und diesen abscheulichen Taten Einhalt zu gebieten“. Auch bei zurückgehenden Kirchensteuermitteln müsse die Kirche hier Prioritäten setzen, betonte der Vorsitzende des Landeskomitees, Joachim Unterländer.
Die unabhängigen Ombudsstellen, die in der Stellungnahme des Landeskomitees „Prävention und Schutz helfen“ (PUSH) genannt werden, sollten vorrangig „Hilfesuchende beraten, die einen Verdacht gegen Priester, Ordensangehörige, Verantwortliche in kirchlichen Verbänden oder Beschäftigte im kirchlichen und caritativen Dienst äußern“. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch besorgte Eltern, Familienangehörige sowie Menschen aus dem Umfeld der Betroffenen sollen sich anonym und kostenfrei an die Ombudsstelle wenden können. Als Leitlinie für deren Arbeit könnten laut dem Laiengremium anerkannte Dokumente wie der „Handlungsleitfaden bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch“, herausgegeben von der Katholischen Jugendfürsorge, dienen.
Ausgangspunkt der Überlegungen ist nach Aussage von Joachim Unterländer das „Konzept einer unabhängigen Stelle, die die Prävention vor möglichem Missbrauch und die Aufarbeitung mutmaßlicher Fälle bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen als zwei eigenständige Ziele verfolgt“. Insbesondere die Effizienz der Präventionsmaßnahmen solle regelmäßig evaluiert werden, so dass vorhandene Konzepte der Diözesen gegebenenfalls angepasst werden könnten. Vor diesem Hintergrund sei die Stellungnahme des Landeskomitees nicht nur an die Bischöfe, sondern auch an die Missbrauchs- bzw. Präventionsbeauftragten sowie an die Schulreferenten der bayerischen Diözesen gesandt worden.
Die Konzeption der katholischen Laien sieht vor, dass das Beratungsteam jeder Ombudsstelle aus je einer psychologisch, sozialpädagogisch und juristisch ausgebildeten Fachkraft besteht. Dieses „reflektiert mit der jeweils betroffenen oder sorgeberechtigten Person, ob eine Strafanzeige zu erwägen ist“. Das Melden von Verdachtsfällen an die Staatsanwaltschaft sollte laut Landeskomitee ebenso zu den Aufgaben der Stelle gehören wie das Vermitteln von Opferanwälten. Jede Beratung müsse vertraulich sein. Falls notwendig und sinnvoll, solle das Beratungsteam weitere Hilfe vermitteln und Experten hinzuziehen. Eine fachliche Begleitung sei durch die Heimaufsicht der Bezirksregierungen möglich.
Die Einrichtungen sollten nach Meinung des Landeskomitees über ihre Tätigkeit einen öffentlichen Jahresbericht mit anonymisierten Daten herausgeben. Die jeweilige Diözese solle darüber hinaus bei Bedarf anonymisierte Zwischenberichte von der Ombudsstelle erhalten und bei Strafanzeigen durch die Staatsanwaltschaft über die Ermittlungen informiert werden. Für die Teams müsse sichergestellt sein, dass „diese Personen und deren Ehegatten, Lebenspartner sowie Angehörige ersten Grades in keinem Abhängigkeitsverhältnis oder einer anderen engen Beziehung zum jeweiligen Bistum oder einem Verband oder einer Einrichtung in katholischer Trägerschaft stehen“. (hs)
Die Stellungnahme im Wortlaut lesen Sie hier.
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