Katholische Laien warnen zugleich vor einer Gefährdung des gesetzlich gesicherten Ruhetags
München, 1. März 2021. Anlässlich 1700 Jahren Sonntagsschutz warnt das Landeskomitee der Katholiken in Bayern davor, „die Sonntagsruhe als gemeinsames Kulturgut und als sicheren Rahmen für familiären Zusammenhalt zu gefährden“. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Landeskatholikenausschuss in Niedersachsen betonen die Laien „der Sonntag sichert die Würde des Menschen, indem er sich der Expansion wirtschaftlicher Verwertungsinteressen widersetzt“. Sie rufen zugleich „alle politisch und gesellschaftlich verantwortlichen Akteure dazu auf, diesen Schutz der menschlichen Würde als wertvollen Schatz zu begreifen“. Eine verlässliche Strukturierung der Zeit und verbindliche Rituale seien „überlebensnotwendig – gerade auch in Zeiten der Coronapandemie“. Der Schutz des Sonntags wurde im Jahr 321 von Kaiser Konstantin begründet.
Die Wertschätzung gemeinsam verbrachter Zeit könne die Gesellschaft laut den katholischen Laienorganisationen davor bewahren, „nur noch auf das vermeintlich wirtschaftlich Notwendige zu schielen und darüber die persönlichen sowie gemeinschaftlichen Bedürfnisse von Menschen zu übersehen“. Es brauche den Sonntag als Tag für die Teilnahme an religiösen und kulturellen Veranstaltungen und als eine Zeit, „in der wir uns als Menschen unserer eigenen Würde immer wieder neu bewusst werden, in der wir Muße finden, um über uns selbst nachzudenken und darüber, wie wir unser Leben und unsere Beziehungen sinnvoll und wertschätzend gestalten wollen“, so die Laien. Nach der Coronakrise werde diese Sehnsucht eher zu- als abnehmen.
Den Bedarf eines verbindlichen Ruhezeitraums habe vor 1700 Jahren Kaiser Konstantin erkannt, als er am 3. März 321 ein Edikt erließ, das in Deutschland Verfassungsrang genießt. „In diesem Edikt schrieb der römische Kaiser fest, dass alle Richter, Stadtleute und Gewerbetreibenden am ,verehrungswürdigen Tag der Sonne‘ ruhen sollen“, erinnern die Laien. Herzog Odilo von Bayern habe etwa 400 Jahre später im bayerischen Stämmegesetz, der „Lex Baiuvariorum“, nachgelegt und den Sonntag zum Tag der Arbeitsruhe bestimmt. In der jüngeren deutschen Geschichte wurde 1892 im Arbeiterschutzgesetz ein allgemeines Verbot der Sonntagsarbeit ausgesprochen. Die Weimarer Verfassung von 1919 erhob dieses Verbot in den Verfassungsrang und definiert in Artikel 139 die bis heute gültige verfassungsrechtliche Garantie des Sonntagsschutzes. Dieser Artikel wurde unverändert in Artikel 140 des Grundgesetzes übernommen.
Versuche des Handelsverbands Deutschland HDE und der Freien Demokratischen Partei FDP, eine Änderung des Grundgesetzes zu erwirken, „um den Weg hin zur Beseitigung des Sonntagsschutzes einzuschlagen“, kritisieren die Laien scharf. Sonntagsöffnungen würden demnach „zu völlig unnötigen Belastungen des Verkaufspersonals führen, deren Familienleben immer mehr auseinandergenommen wird“. Beschäftigte, die bei der Polizei, in Berufen der Daseinsvorsorge, der Pflege, der Rettungsdienste „oder anderen Bereichen arbeiten, die an Sonntagen verfügbar sein müssen, können ein Lied davon singen, wie mühsam sich die Planung gemeinsamer Zeiten gestaltet“, betonen die Laienorganisationen. Vor diesem Hintergrund unterstütze und begleite man nachdrücklich „das Engagement der Allianz für den freien Sonntag als breites gesellschaftliches Bündnis von Kirchen, Gewerkschaften und Verbänden“. (hs)
Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie hier.
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