Stehen Eltern vor der Frage, ob sie sich selbst Zeit für die Erziehung ihrer Kinder nehmen oder eine Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit anstreben, befinden sie sich häufig in dem Dilemma, entweder finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen oder sich nicht genügend erfüllende Zeit für Kind und Familie nehmen zu können.
Familien- und Erwerbstätigkeit
Ein Plädoyer für echte Wahlfreiheit
Die Politik, sowohl auf bayerischer Ebene als auch im Bund, weiß um diese Problematik und legt dazu immer wieder entsprechende Studien und Programme vor. So veröffentlichte das Bundesfamilienministerium den „Familienreport 2014“ sowie jüngst die Studie „Renditepotenziale der Neuen Vereinbarkeit“ und das „Unternehmensprogramm Erfolgsfaktor Familie“. Wir wollen mit dieser Stellungnahme auf die Konsequenzen hinweisen, die daraus gezogen werden müssen.
Familienorientierung · Zeit · Geld · Infrastruktur
Vier wesentliche Faktoren beeinflussen die Entscheidungsfindung der Familien:
- Familienorientierung in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft
- Verfügbare Zeit für Familien
- Geld, auch Vermögen in Form von Wohneigentum und einer benachteiligungsfreien Absicherung gegen langfristige Risiken
- Infrastruktur im weitesten Sinn
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Eltern das natürliche Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen (GG Artikel 6, Absatz 2). Die Rechtsgemeinschaft ist sowohl für einen benachteiligungsfreien Freiheitsraum wie auch die Qualität der Rahmenbedingungen verantwortlich, damit Eltern ihr Familienleben freiheitlich führen und die Pflichten gegenüber ihren Kindern möglichst gut wahrnehmen können. Nicht umsonst sind diese Grundsätze an so prominenter Stelle des Grundgesetzes zu finden: sie bilden das Rückgrat der Freiheit der Eltern, ihr Lebenskonzept für sich und ihre Kinder in einer staatlichen Gemeinschaft zu leben, die diese Entscheidung mit passenden Rahmenbedingungen flankiert.
Sollen Eltern sich frei entscheiden können, müssen alle vier Faktoren Familienorientierung, Zeit, Geld und Infrastruktur stimmig ineinander greifen. Dazu zählt insbesondere bezahlbarer Wohnraum für Familien wie auch die Möglichkeit, Wohnraum als Alterssicherung „in Sichtweite gesellschaftlicher Standards“ erwerben zu können. Die Vernachlässigung etwa des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in den vergangenen Jahren rächt sich zusehends. So hat sich innerhalb von 15 Jahren der Sozialwohnungsbestand in Bayern nahezu halbiert. Derzeit warten in Bayern 35.000 Menschen auf eine Sozialwohnung. Zudem kann staatliche Überregulierung die Anreize zum Neubau von Wohnraum vermindern, was letztlich auch die Mieter trifft. Zudem rächt sich zusehends eine Wohnungsmarktpolitik, die auf die wichtigste Altersvorsorge vieler Eltern – einer selbstgenutzten mietfreien Immobilie – keine adäquate Antwort mehr findet, sondern dies zunehmend, zumindest in bestimmten Ballungsräumen, faktisch als Privileg für Kinderlose, überdurchschnittlich hoch verdienende Familien oder für Erben reserviert.
Neben bezahlbaren Wohnungen sind qualitativ gute und wohnraumnahe Betreuungsplätze nötig, die eine freie Entscheidung für Kinder und für die Familientätigkeit ermöglichen. Die notwendige Zeit zur Kinderbetreuung wird jede Familie selbst definieren, aber die Voraussetzungen für eine freie Entscheidung müssen stimmen.
Am ehesten kann die nötige finanzielle Unabhängigkeit durch die Rechtsgemeinschaft mit Hilfe staatlicher Transferleistungen sowohl bei jungen Familien, bei Familien in Krisen (so haben Scheidung und Erwerbsunfähigkeit für Familien wesentlich gravierendere Folgen als für Kinderlose) als auch im Alter (Altersarmut als Folge von Elternschaft insbesondere in Verbindung mit Niedriglohn) hergestellt werden. Sonst können sich Eltern aktuell und künftig nicht wirklich frei entscheiden.
Familie · Freiheit · Beruf · Karriere
Familien werden zwar als Leistungsträger der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft gesehen und Eltern werden zunehmend als Erwerbsarbeitskräfte gebraucht. Nicht zuletzt Gleichberechtigungsstrategien untermauern dies.
Allerdings geht damit keine verstärkte Anerkennung des Wertes der Familie, also der Eltern, Kinder und der Familientätigkeit einher: Familie als eine der elementarsten Selbstverwirklichungen – und damit als Selbstwert – verdient um ihrer selbst willen Achtung und Schutz, für Eltern wie Kinder. Das ist auch die Aussage des Grundgesetzes. Auf den dienenden „Wert“ der Familie für die Ertragskraft der Wirtschaft oder auch das demografische Fortbestehen einer Gesellschaft kommt es zunächst nicht an. Gute Familienarbeit darf nicht zu etwas werden, was sich nur Gut- beziehungsweise Hochverdiener leisten können oder anderweitig Vermögende, während es für viele andere Familien zu einem Ausschluss von den mittleren gesellschaftlichen Standards bei Wohlstand, Sicherheit und damit von Freiheit kommt.
Es muss das Interesse von Eltern respektiert werden, ihre berufliche Karriere nicht zu „verpassen“, wenn sie über einen längeren Zeitraum aus dem Erwerbsberuf aussteigen. Hier braucht es gute und gut erreichbare Betreuungsplätze, aber auch stimmige Fortbil-dungsangebote während der Familienzeit sowie passgenaue Wiedereinstiegsmöglichkeiten in der Zeit danach. Die Optionen, die sich durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt ergeben, können mitunter auch den Bedürfnissen von Familien gerecht werden.
Allerdings reicht die Selbsthilfekraft der Eltern durch Erwerbsarbeit oftmals nicht für eine Abwehr struktureller Benachteiligungen, die Vereinbarkeit ist nur ein Baustein: Niedriglohn, Ausgaben für mehrere Kinder, Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit bedeuten für Familien eine weitaus höhere Belastung und ein mehr in die Zukunft reichendes Risiko als für Kinderlose: Die strukturelle Rücksichtslosigkeit von Sicherungssystemen, die diese erhöhten Risiken von Familien nicht realistisch bewerten, kann durch eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familientätigkeit allein nicht behoben werden.
Familientätigkeit · Erwerbstätigkeit · Einelternhaushalte · Alleinerziehende
Derzeit gibt es in Deutschland rund 8,2 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern. Etwa 19 % von ihnen, nämlich 1.558.000 Familien, sind so genannte Einelternhaushalte. Häufig ist von „Alleinerziehenden“ die Rede, obwohl sie zumeist nicht allein erziehen, sondern auch andere Erwachsene beteiligt sind. Somit lebt in etwa jeder fünften Familie ein Elternteil aus unterschiedlichen Gründen alleine mit Kindern zusammen. Insgesamt leben rund 2,4 Millionen Kinder in Einelternhaushalten.
- Diese sind nach wie vor meist Frauensache. Zu 90 % sind es Mütter, die Kinder, Haushalt und Beruf unter einen Hut bringen.
- Diese Alleinerziehenden arbeiten oft in Teilzeit.
- Alleinerziehende sind großen materiellen Folgerisiken wie Altersarmut wegen un-terbrochener Erwerbstätigkeit und unzureichender Einkommen beider Elternteile für die Führung zweier Haushalte ausgesetzt.
- Mehr als ein Drittel (37,6 %) der Alleinerziehenden bestreitet ihren Lebensunterhalt durch so genannte Hartz-IV-Leistungen.
- Gleichzeitig arbeiten 42 % der Alleinerziehenden in Deutschland in Vollzeit, wäh-rend der Anteil der in Vollzeit arbeitenden Mütter in Paarfamilien bei 27 % liegt.
- Trotzdem ist die Armutsgefährdung mit 43,8 % der Alleinerziehenden (Deutschland, 2015) im Gegensatz zu Paarfamilien (mit einem Kind: 9,8 %; mit zwei Kindern: 10,8 %; mit drei Kindern: 25,2 %) deutlich höher.
- Fast ein Drittel der Alleinerziehenden (29,8 %) hat ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.100 €; das Pro-Kopf-Einkommen liegt somit bei nur 854 €.
- Mit zunehmender Kinderzahl steigt das Armutsrisiko an, das sich auch langfristig negativ auf die Chancen der Kinder auswirkt: Diese Kinder haben geringere Chancen auf eine qualifizierte Bildung und eine gute Zukunft, und sie sind höheren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.
Die Mehrheit der Alleinerziehenden (zwei Drittel) sichert sich zwar durch eigene Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt. Sie haben eine sehr hohe Motivation auch mit Blick auf ihre Kinder. Gute und flexible Kinderbetreuung und geeignete Arbeitsplätze sind jedoch dringend erforderlich, gerade weil hier besonders hohe Anforderungen an die Betriebe, Erwerbsarbeitskollegen und Vorgesetzten gestellt sind.
Eine weitere Option, die insbesondere alleinerziehenden Müttern hilft, ist die Möglichkeit zur Teilzeitberufsausbildung. Diese Form der Ausbildung ist zudem eine gute Möglichkeit für die Firmen Auszubildende zu gewinnen. Das Angebot ist noch begrenzt und auch noch zu wenig bekannt.
Familientätigkeit · Erwerbstätigkeit · Kinderreiche Familien
10,5 % aller Familien mit minderjährigen Kindern in Deutschland, also 861.000 Familien, leben mit drei und mehr Kindern. In 80 % dieser Mehrkinderfamilien leben drei, in 20 % vier und mehr Kinder. Damit wachsen rund 3.500.000 Kinder – oder jedes vierte Kind – in einer kinderreichen Familie auf. Bei der überwiegenden Mehrheit dieser Familien handelt es sich um Paarfamilien (knapp 90 %).
Der Wunsch, Familie und Beruf zu kombinieren, ist bei kinderreichen Müttern schwächer ausgeprägt als bei anderen. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr des jüngsten Kindes be-trägt die Erwerbstätigenquote von Müttern mit vier und mehr Kindern 29 %, von Müttern mit drei Kindern 50 %; von Müttern mit zwei Kindern 69 % und von Müttern mit einem Kind 75 %. Zeit ist für Kinderreiche neben dem Einkommen die wichtigste und zugleich knappste äußere Ressource. Dementsprechend liegt der Anteil kinderreicher Mütter, die einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, im einstelligen Bereich.
Auch wenn 83 % der kinderreichen Familien in Deutschland von eigener Erwerbstätigkeit leben: Gegenüber kleineren Familien ist das Armutsrisiko einer Familie mit drei Kindern zweimal und einer Familie mit vier Kindern über dreimal so hoch. Dementsprechend steigt auch der Anteil der Familien, die Transfers wie SGB II-Leistungen und Wohngeld beziehen, mit dem Übergang zum dritten Kind sprunghaft an, insbesondere bei Familien mit Migrationshintergrund.
Der Anteil der Familien mit vier und mehr Kindern, die Betreuungsangebote beanspruchen, ist tendenziell niedriger als bei Familien mit weniger Kindern; bei Kindern unter drei Jahren liegt er bei nur 21 %. Dahinter steckt keineswegs eine pauschale Ablehnung der institutionellen Betreuungseinrichtung, sondern häufig die Überlegung, dass ein Elternteil ohnehin viel Zeit zu Hause verbringt (42 %) und genug Unterstützung durch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte (38 %) gegeben ist. Kosten werden lediglich von einer Minderheit der Befragten als Hindernis angeführt (4 %), wenn Gebührennachlässe wegen eines niedrigen Einkommens und der Kinderzahl gewährt werden.
Familiäre Sorgearbeit · Berufliche Erwerbstätigkeit · Echte Wahlfreiheit
„Wahlfreiheit des Lebensstils“ kann nicht auf die Wahl zwischen Teilzeit und Vollzeit bei der Erwerbsarbeit von Müttern und Vätern reduziert werden. Die familiäre Sorgearbeit rund um Kinder und alte oder behinderte Menschen stellt eine sinnvolle und gesellschaft-lich wertvolle Tätigkeit dar. Sie braucht nicht nur gesellschaftliche Wertschätzung (statt der immer wieder spürbaren Diskriminierung), sondern auch finanzielle Anerkennung und positive Wirkung auf die Rente, um als Wahlmöglichkeit real werden zu können.
Deshalb ist eine offene Debatte über die Bezahlung familiärer Sorgearbeit sinnvoll und nötig. Es mutet eigenartig an, dass mit großem Engagement über ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ diskutiert wird, die Anerkennung tatsächlich erbrachter Leistungen in Familien aber als „utopisch“ oder „rückschrittlich“ gilt.
Unter den genannten Bedingungen halten wir folgende Wege für zielführend, um zu einer echten Wahlfreiheit für Eltern zu kommen, sich für eine Kombination aus Familien- und Erwerbstätigkeit oder für die ausschließliche Kindererziehung (oft verbunden mit einer Pflegetätigkeit für weitere Familienmitglieder) entscheiden zu können:
- Flexibilität für Mütter und Väter, ihre Arbeitszeiten mit den Anforderungen der Familie in Einklang zu bringen, allerdings ohne gemeinsame Familienzeiten zu minimieren (Abende, Samstag und Sonntag): Familienleben braucht gemeinsame Zeiten.
- Zur Wahlfreiheit zwischen Familien- und Erwerbstätigkeit gehört auch ein Sozialsystem, das verhindert, dass mit einer Familientätigkeit das Armutsrisiko aktuell und im Alter ansteigt. Ein Familien- oder Erziehungsgehalt (oder ein wirkungsgleiches Sozialsystem) ist eine Perspektive, die als Respekt vor den Familientätigen ernsthaft im Auge behalten werden muss. Davon sind wir heute noch weit entfernt.
- Mehr fließende Übergänge zwischen Modellen der Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit schaffen und flexible Arbeitszeiten und –orte durch die Digitalisierung („Arbeitswelt 4.0“) optimieren. Die Chancen von Heimarbeitsplätzen („home office“) sollten wahrgenommen und genutzt, aber deren Grenzen müssten auch beachtet werden.
- Möglichkeit zur Teilzeitberufsausbildung ausweiten.
- Arbeitszeitmodelle entwickeln, die auch für Familientätige in Führungspositionen umsetzbar sind. Eine „Allzeit-Verfügbarkeit“ und „flexible Überstunden-Verfügbarkeit“ ist für Familientätige eher ein Problem als für Kinderlose und bedeutet eine strukturelle Benachteiligung.
- Berufliche Qualifikationen und Kompetenzen von Frauen und Männern in gleicher Weise wertschätzen und bezahlen. Der Weg dahin ist allerdings vorrangig durch die Berufswahl und das Arbeitskräfteangebot bestimmt, weniger durch Verordnungen.
- Rückkehrrecht auch zur Erwerbstätigkeit in Vollzeit nach Unterbrechung zugunsten der Familie für Frauen und Männer einräumen, soweit dies betrieblich möglich ist.
- Angemessene Infrastruktur für Kinderbetreuung und schulische Bildung mit – auch für Kinder – attraktiven Betreuungsformen vorhalten.
- Ausbau von Ganztagsschulen vorantreiben. • Forcierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Bayern und im Bund, um Familien insbesondere in Ballungsräumen bezahlbare Wohnungen zu ermöglichen.
- Zinslose Darlehen mit spätem Rückzahlungsbeginn zum Erwerb von Wohneigentum gewähren und generell den Erwerb von Wohneigentum auch für weniger einkommensstarke Familien stärker fördern. Wohneigentum ist die wichtigste Maßnahme gegen Altersarmut gerade in Zeiten einer – absehbar länger anhaltenden – Realnullzins-Politik mit wieder anziehender Inflation.
- Erwerbsverläufe durch Optionen auf eine Unterbrechung und reversible Verkürzung der Arbeitszeit für Mütter und Väter weiter flexibilisieren.
- Familientätigkeit in der Alterssicherung (Rentenversicherung) anrechnen, finanziert aus Steuermitteln.
- Ein Familienlasten- und –leistungsausgleich ist anzustreben, der seinen Namen verdient und durch den tatsächlich bei den Familien etwas ankommt. Die hohe Selbstfinanzierung der Familien ist abzubauen. Sie besteht etwa bei der Mütterrente in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Finanzierung aus dem Beitrags- statt Steueraufkommen. Aber auch die Belastung mit kommunalen Gebühren steigt ohne Rücksicht auf die wirtschaftlich geringere Leistungsfähigkeit von Familien. Außerdem fehlen Kinderfreibeträge in der Sozialversicherung.
Es ist unabdingbar, Familienpolitik nicht nur verbal, sondern auch tatkräftig als Quer-schnittsaufgabe für alle Politikfelder voranzubringen, also in der Sozialpolitik, Bildungs-, Kommunikations- und Wirtschaftspolitik sowie im Wohnungsbau, auch wenn Familien wenig „Erpressungspotential“ haben, sich mit Macht gegen andere Interessen durchzusetzen. Gerade das zeichnet Soziale Marktwirtschaft in einem freiheitlichen Rechtsstaat aus.
__________________________________________________________
1 Die Studien vom August 2015 sowie vom August und September 2016 sind digital verfügbar auf der Seite www.bmfsfj.de (Abruf im September 2016).
2 Vgl. „Das können wir niemals schaffen“ – Bericht zur Wohnungssituation in Bayern in der Süddeutschen Zeitung vom 4. Juni 2015; verfügbar auf www.sueddeutsche.de (Abruf im September 2016).
3 Die Zahlen resultieren aus dem vom Statistischen Bundesamt 2010 publizierten Mikrozensus zur Situation der Alleinerziehenden; veröffentlicht auf www.destatis.de (Abruf im September 2016).
4 Vgl. www.kinderreichefamilien.de; dort wird die Prognos-Studie im Auftrag des Bundesfamilienmi-nisteriums (veröffentlicht 2014, zugänglich auf www.bmfsfj.de) referiert (Abruf September 2016).
5 Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Eichstätt hat 2013 die Einführung eines Familiengehaltes gefordert. Zum vollständigen Beschlusstext vom 16. März 2013 vgl. www.dioezesanrat-eichstaett.de (Abruf im Dezember 2016).
___________________________________________________________
Vom Präsidium des Landeskomitees der Katholiken in Bayern am 16. Januar 2017 nach einer Vorlage des Sachausschusses „Arbeit – Wirtschaft – Umwelt“ einstimmig verabschiedet.