Die aktuellen politischen Bestrebungen, eine so genannte „Ehe für alle“ einzuführen, lassen über weite Strecken die nötige Ernsthaftigkeit vermissen, die eine solche Debatte erfordert. Abgesehen von der übertriebenen Eile, mit der eine solche rechtliche Regelung nun plötzlich vom Deutschen Bundestag diskutiert und verabschiedet werden soll, zeigen einige Äußerungen von führenden Mandatsträgern, wie wenig sie von einer fundierten Auseinandersetzung halten.
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern tritt dafür ein, dass gleichgeschlechtliche Paare in der Gesellschaft und in unserer Kirche akzeptiert werden. Jede Diskriminierung wäre fehl am Platz und unvereinbar mit dem biblisch-christlichen Bild vom Menschen, wonach jeder Mensch Ebenbild Gottes ist.
Der Respekt vor den persönlichen Entscheidungen der betroffenen Menschen bedeutet jedoch nicht, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften in ihrem Wesen und in ihrer Begrifflichkeit der Ehe von Mann und Frau gleichzustellen wären. Die Ehe ist theologisch-kirchlich gesehen, aber auch vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund (Grundgesetz Artikel 6) die Verbindung von Mann und Frau.
Die Ehe von Mann und Frau versinnbildlicht eine besondere Dynamik des Lebens, die danach strebt, selbst wieder Leben zu schaffen. Beide, Mann und Frau, finden in der liebevollen Beziehung zueinander und beiden soll ein geschützter Raum eröffnet werden, in dem sie diese Liebe erfahren können. Er soll auch dazu dienen, Kindern das Leben zu schenken, sie zu erziehen und sie als neue Mitglieder in die Gesellschaft zu integrieren.
Das Landeskomitee erkennt in den noch vorhandenen Unterschieden zwischen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und der Ehe von Mann und Frau keinen Nachteil, der sich mit derselben Argumentationsstärke beheben ließe, die für die besondere rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung der Ehe von Mann und Frau eingebracht werden kann. Dies gilt gerade für das volle Recht auf Adoption.
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern mahnt deshalb alle Beteiligten und politisch Verantwortlichen gewissenhaft darauf zu achten, alle Argumente zu sammeln und zu würdigen. Dafür braucht es Zeit, welche die parlamentarischen Gewohnheiten bei derart schwerwiegenden Abstimmungen sehr wohl zulassen. Vor unreifen Beschlüssen können wir nur warnen. Der Deutsche Bundestag sollte am Ende einer intensiven Debatte zu einer verfassungsrechtlich abgesicherten Entscheidung kommen.
München, 29. Juni 2017
Joachim Unterländer (MdL), Vorsitzender
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