Ausgabe: Juli-August 2026
InterviewMut gegen Hass
Schutzräume für eine offene Gesellschaft
Digitale Anfeindungen, aggressive Debatten und Einschüchterungen im Internet treffen längst nicht mehr nur prominente Personen. Auch in Pfarrgemeinden, Vereinen und kommunalen Gremien geraten engagierte Menschen zunehmend ins Visier. Gleichzeitig sind gerade diese lokalen Räume für das Gelingen einer offenen Gesellschaft entscheidend. Wie können sie geschützt werden – und welche Rolle spielt die Justiz dabei? Darüber spricht Gemeinde creativ mit David Beck, Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft München sowie seit 2024 Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz.
Gemeinde creativ: Digitale Hassrede trifft zunehmend Menschen, die sich lokal engagieren. Welche Bedeutung hat der Schutz vor digitaler Gewalt für eine offene Gesellschaft?
David Beck: Eine offene Gesellschaft lebt davon, dass Menschen sich zum einen ohne Furcht auch kritisch, polemisch und überspitzt äußern und zum anderen auch Verantwortung übernehmen. Wenn Ehrenamtliche oder Mandatsträgerinnen und Mandatsträger eingeschüchtert werden, verlieren wir Stimmen, die für das Gemeinwesen unverzichtbar sind. Straftaten im digitalen Bereich können reale Folgen haben: Rückzug aus Ämtern, Schweigen in Debatten, Vermeidung von Öffentlichkeit. Das ist gefährlich, weil es demokratische Teilhabe einschränkt. Gleichzeitig ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut und schützt auch geistig wertlose, offenkundig dumme, verwerfliche oder abstoßende Meinungen und Kritik an denjenigen, die Verantwortung übernommen haben. Aber sie ist nicht grenzenlos. Artikel 5 des Grundgesetzes enthält Schranken – etwa durch die Strafgesetze oder den Schutz der persönlichen Ehre. Wir haben eine sehr freiheitliche Gesellschaft und gleichzeitig einen Rechtsstaat, der diejenigen schützt, die angegriffen werden. Genau dieses Gleichgewicht müssen wir bewahren. Für Gemeinden bedeutet das: Offenheit entsteht nicht von selbst. Sie muss geschützt, gepflegt und verteidigt werden – gerade dort, wo sich Menschen freiwillig engagieren.
Sie koordinieren die Arbeit von 22 Sonderdezernentinnen und Sonderdezernenten in Bayern. Wie gelingt es, bei so unterschiedlichen Fällen einheitliche Maßstäbe zu setzen – gerade mit Blick auf Gemeinden und lokale Konflikte?
Die Fälle sind so vielfältig wie das Leben selbst. Deshalb können wir keine zu starren Regeln aufstellen. Aber wir können äußere Grenzen definieren: Gewaltandrohungen, Gewaltverherrlichung und die Billigung von Straftaten überschreiten in der Regel eindeutig diese Grenzen. Das ist für jeden nachvollziehbar und muss, sofern Straftatbestände erfüllt sind, konsequent verfolgt werden. Schwieriger zu beurteilen sind Fälle, in denen Beleidigungen oder hasserfüllte, strafbare Äußerungen mit Meinungsäußerungen und Kritik kombiniert werden. Hier müssen wir in jedem Einzelfall besonders gründlich abwägen zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der persönlichen Ehre oder des öffentlichen Friedens. Das wirkt mitunter komplex, ist in einem Rechtsstaat aber unbedingt notwendig. Unser Ziel ist es, bayernweit vergleichbare Entscheidungen zu ermöglichen, damit Betroffene wissen, woran sie sind.
Viele Gremien berichten, dass der Ton rauer wird, auch außerhalb der Strafbarkeit. Was raten Sie Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und mit unsachlicher oder aggressiver Kritik konfrontiert sind?
Nicht alles, was straflos ist, muss man hinnehmen. Auch unsachliche, polemische oder verletzende Kritik kann Menschen entmutigen. Das Strafrecht ist hier nicht das einzige, sondern eher das letzte Mittel, die ultima ratio. Wichtig ist, dass andere widersprechen. Meinungsfreiheit bedeutet, dass man seine Meinung äußern darf, aber nicht, dass niemand widersprechen darf. Meinungsfreiheit gilt für alle – auch für diejenigen, die menschenfeindlichen oder entwürdigenden Äußerungen entgegentreten. Gerade in Gremien ist es ein starkes Signal, wenn andere aufstehen und sagen: „So nicht!” Das stärkt den Diskurs.
Die Frage, ob digitale Gewalt in reale Übergriffe umschlägt, stellt sich immer wieder. Wie schätzen Sie diese Gefahr für Ehrenamtliche in Gemeinden ein?
Die meisten Menschen, die online hetzen, werden eher nicht gewalttätig. Es gibt jedoch Fälle, in denen sich Einzelne durch aggressive Online-Stimmung angestachelt fühlen. Ein Beispiel hierfür ist der Mord an Walter Lübcke. Auch in unserer Arbeit bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München haben wir schon öfter mit solchen Fällen zu tun gehabt. Wichtig ist: Wir nehmen jede Gewaltandrohung, auch im digitalen Raum, ernst.
Gerade bei Hate-Speech-Straftaten, also Äußerungsdelikten der Hasskriminalität im Internet, haben wir in Bayern eine sehr hohe Aufklärungsquote: 2025 lag sie bei etwa 86 Prozent, das heißt, wir haben von den 2.855 Ermittlungsverfahren 2.467 gegen bekannte oder ermittelte Täter geführt. Das zeigt: Anzeigen wegen Taten im Internet haben Erfolg. Und es zeigt auch, dass konsequente Strafverfolgung wirkt. Viele Täter begehen nach einer Verurteilung keine erneuten Taten. Für Ehrenamtliche bedeutet das: Sie sind nicht allein. Wenn eine Äußerung strafbar ist, wird die Tat verfolgt. Wenn etwas nicht strafbar ist, dürfen sie natürlich trotzdem klar widersprechen.
Wie können Pfarrgemeinden und Kommunen präventiv dafür sorgen, dass ihre Gremien auch in Zukunft offene, sichere Orte bleiben – gerade angesichts neuer digitaler Herausforderungen?
Einen Überblick darüber, wie gegen strafbaren Hass in digitalen Räumen vorgegangen werden kann, bietet beispielsweise der kürzlich von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Bayerischen Bündnis für Toleranz herausgegebene „Best-Practice-Wegweiser“, an dem ich auch mitgewirkt habe. Er kann in Papierform bestellt oder im Internet (https://www.blm.de/de/wir-foerdern/initiativen-gegen-hass-im-netz/gegen_hasskriminalitaet.cfm) abgerufen werden.
Wichtig ist, insgesamt Haltung zu zeigen. Eine offene Gesellschaft lebt davon, dass Menschen füreinander einstehen. Wenn jemand wegen seiner Herkunft, Religion, seines Geschlechts, einer Behinderung oder seines politischen Engagements angegriffen wird, ist es wichtig, dass andere dieser Person gegen den Hass beistehen. Das braucht Mut.
Völlig zu Recht sagt der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, in diesem Kontext häufig, dass er sich wünsche, dass möglichst viele Menschen in der Gesellschaft offen gegen Hass vorgehen – sei es am Stammtisch, bei der Arbeit, am Gartenzaun oder im Internet.
Zum Schluss: Was macht Ihnen trotz aller Herausforderungen Mut?
Zum einen die hohe Aufklärungsquote. Andererseits die Erfahrung, dass viele Täter nach einer Verurteilung nicht wieder auffallen. Und schließlich die vielen Menschen, die sich engagieren – in Pfarrgemeinden, Vereinen und Kommunen. Eine offene Gesellschaft ist kein Selbstläufer. Aber sie hat viele Verteidigerinnen und Verteidiger. Und das macht Hoffnung. In meinen Vorträgen und Gesprächen erlebe ich, dass Menschen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – auch wenn der Gegenwind stärker wird. Das ist vielleicht das stärkste Zeichen dafür, dass unsere Gesellschaft offen bleibt.
David Beck ist in Kempten geboren und im Allgäu aufgewachsen. Nach seinem Studium in Augsburg und Würzburg und anschließendem Referendariat hat er 2014 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Kempten begonnen. 2018 wurde er zum Richter am Landgericht und 2020 zum Staatsanwalt als Gruppenleiter in Kempten ernannt. Zuletzt war er dort mit politischen Straftaten und organisierter Rauschgift- und Schleuserkriminalität befasst. Am 15.02.2024 wurde David Beck zum Beauftragten der bayerischen Justiz zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hate-Speech ernannt und hierzu an die Generalstaatsanwaltschaft München abgeordnet.
Weiterführende Informationen:
Diese Checkliste soll Ihnen helfen, in Ihrer Pfarrei gut zu entscheiden, wenn Menschen schlecht über andere reden oder die Demokratie in Gefahr ist: Haltung zeigen. Stimme sein. Menschenfeindlichkeit und katholisches Engagement sind unvereinbar – Landeskomitee der Katholiken in Bayern
Eine Zusammenstellung von Möglichkeiten gegen strafbaren Hass im Netz vorzugehen, findet sich unter www.bayern-gegen-hass.de. Dort gibt es auch eine Auflistung von Unterstützungsmöglichkeiten und ein Link zu dem gerade genannten Wegweiser.
Auch ist unter bayern-gegen-hass.de die Meldestelle „REspect! im Netz“ verlinkt – dort kann man auch anonym Hinweise auf strafbare Inhalte geben, die dann – im Gegensatz zu Meldungen bei den meisten „Social-Media-Plattformen“ tatsächlich bei den Strafverfolgungsbehörden ankommen.