Ausgabe: Mai-Juni 2026
Schwerpunkt - Vor OrtInspiration für die Sendung der Kirche vor Ort
Die Satzung der Katholikenräte
Satzungen der Katholikenräte werden oft nur als notwendiges Regelwerk gesehen, das auf der Grundlage des kirchlichen Rechts verbindlich die Rechte, Pflichten und Handlungsspielräume der Katholikenräte beschreibt. Viel wichtiger ist jedoch die Frage, wofür die Katholikenräte in der Sendung der Kirche heute da sind und da sein können und wie ihre Aufgaben von den gewählten, berufenen und beratenden Mitgliedern und der Leitung der Pastoral gemeinsam gelebt und mit Leben gefüllt werden können. Die neue Satzung der Katholikenräte in der Erzdiözese München und Freising gibt dafür konkrete Antworten und Impulse.
In der Erzdiözese München und Freising wurde erstmals seit der ersten Inkraftsetzung der Satzungen der Katholikenräte 1968, dem Gründungsdatum der Katholikenräte in der Erzdiözese München und Freising nach dem 2. Vatikanischen Konzil und im Vorfeld der Würzburger Synode, die Satzung nicht nur reformiert, sondern von Grund auf neu aufgesetzt. Nach 21 Monaten Entwicklung und Erarbeitung durch die Satzungskommission des Diözesanrates, flankiert von vielfältiger Beteiligung aller Betroffenen, ist zum 1. Dezember 2025 die neue Satzung der Katholikenräte in Kraft getreten.
Ein neuer Schwerpunkt ist die zeitaktuelle inhaltliche Ausrichtung. Mit der Präambel ist der Satzung erstmals eine theologische Grundlegung der Katholikenräte vorangestellt, die neben den lehramtlichen Aussagen des 2. Vatikanischen Konzils und den Beschlüssen der Würzburger Synode auch das Schlussdokument der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode vom Oktober 2024 einbezieht. Die Aufgabenkataloge der Pfarrgemeinderäte, der muttersprachlichen Gemeinderäte und der Dekanatsräte sind auf dieser Grundlage dicht an den heutigen Lebensrealitäten und bezogen auf die aktuellen Strukturen der Erzdiözese komplett neu und konkret ausbuchstabiert. Drei zentrale Perspektiven sind dabei richtungsweisend.
Bekenntnis zum christlichen Menschenbild
Die schon erwähnte Präambel und die ergänzten Mitgliedschaftskriterien für Katholikenräte setzen ein klares Statement zur Unantastbarkeit der Würde eines jeden einzelnen Menschen. „Sie zu achten und zu schützen, ist nicht nur Aufgabe aller staatlichen Gewalt, vielmehr nehmen Christinnen und Christen dies nach dem Beispiel Jesu als ureigene Aufgabe wahr. Dazu gehört in ihrem Selbstverständnis, dass sie selbst niemanden mit menschenverachtenden Positionierungen und Verhaltensweisen abwerten, herabwürdigen, diffamieren oder bedrohen. Jede negative Diskriminierung, ob wegen der Ethnie, Herkunft oder Hautfarbe oder wegen der Religion, geschlechtlicher und sexueller Identität, des Alters oder der Beeinträchtigung, ist mit einer Mitgliedschaft in den Katholikenräten unvereinbar.“
Freude an Vielfalt und Teilhabe
Für das Selbstverständnis der Katholikenräte betont die Satzung besonders das Geschenk der Vielfalt. Die Vielfalt der Lebensweisen und Lebenssituationen wie auch die Vielfalt an Begabungen, Talenten, Charismen und Fähigkeiten, die sich unter Achtung der Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen in der Ermöglichung von Teilhabe und in der Vielfalt der Lebensäußerungen von Kirche abbildet, nicht in einem Entweder-Oder, sondern in einem Sowohl-als-Auch.
Synodalität und Partizipation
Mit der Aufnahme dieser Prinzipien aus dem Schlussdokument der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode gibt die Satzung den Katholikenräten einen „Booster“ für ihre Rolle als notwendig partizipative Gremien in einer synodalen Kirche. Synodalität und Partizipation sind anspruchsvolle und anstrengende Ziele. Es erfordert von allen Beteiligten – der Leitung der Pastoral wie auch von den gewählten, berufenen und beratenden Mitgliedern der Katholikenräte – eine Lernbereitschaft und ein gemeinsames Einüben – in der Haltung und in der Ausgestaltung der Mitwirkung und der Zusammenarbeit.
„Um alle Fragen gemeinsam zu beraten“ und um gemeinsam „Ansprechpartner und Gesicht der Kirche zu sein“, wie es die Satzung konkret ausbuchstabiert, braucht es einen intensiven Informationsfluss und mehr Selbstbewusstsein, Selbstorganisation und Eigenverantwortung in den Katholikenräten, um dies auf Augenhöhe miteinander umzusetzen. Notwendig ist auch eine Förderung der Katholikenräte auf allen Ebenen, damit diese ihre Rolle „effizient und vital“ (Bischofssynode) verwirklichen und auch mit weniger Hauptamtlichen spielen können.
Verfasst von:
Michael Bayer
Regionalgeschäftsführer Süd beim Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising