Für einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht für Unabhängigkeit im Programm, Vielfalt im Inhalt und eine Pluralität von Perspektiven und Meinungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet als ein Rundfunksystem, das bewusst nicht einer staatlichen, sondern einer gesellschaftlichen Kontrolle unterliegt, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein wichtiges Element unserer demokratischen Gesellschaft. Er arbeitet frei von politischen und ökonomischen Interessen und fördert die Meinungsbildung in unserem Land. In einer Zeit, in der die demokratischen Grundsätze unserer Gesellschaft durch populistische und nationalistische Strömungen besonderen Angriffen ausgesetzt sind, sieht das Landeskomitee der Katholiken in Bayern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nur ein öffentliches Gut, das allen Menschen zur Verfügung stehen soll, sondern auch ein demokratisches Organ mit gesellschaftlicher Relevanz. Wir bekennen uns deswegen klar zu einem starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein öffentliches Gut und ein demokratisch-relevantes Organ, das gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Unterstützung bedarf.
Medien waren seit jeher Zielscheibe von Kritik. Gerade in Zeiten bedeutender gesellschaftlicher Umbrüche rückte der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer wieder in den Fokus der öffentlichen Debatte; in Ländern wie Polen, Ungarn, Dänemark und der Schweiz ist dies momentan wieder der Fall. Auch in Deutschland wird seit einiger Zeit wieder verstärkt diskutiert: Braucht es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner bisherigen Breite oder braucht es ihn überhaupt noch?
Wir sind der Meinung: Politische Verantwortungsträger in Bund und Ländern müssen für eine Stärkung und sinnvolle Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sorge tragen und die nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Dies erscheint uns besonders vor dem Hintergrund der Digitalisierung und eines dualen Medienmarktes von großer Bedeutung.
Programmvielfalt erhalten
Die zentrale Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Schaffung von Programminhalten für die gesamte Bevölkerung in den gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen Information, Bildung, Kultur, Beratung und Unterhaltung. Es müssen die nötigen Rahmenbedingungen erhalten und geschaffen werden, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesem Programmauftrag vollumfänglich nachkommen kann.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Instrument für ein gelingendes Miteinander und den sozialen Frieden. Er leistet einen gemeinschaftsfördernden Beitrag und ermöglicht allen Menschen, auch den sozial und wirtschaftlich Schwachen, die Teilhabe an Information, Kultur und Unterhaltung und grenzt niemanden aus. Dieser barrierefreie Zugang ist ein zentraler Baustein eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems, der eigene Meinungsbildung ermöglicht und so thematischen Engführungen, Polarisierung und Ideologisierung entgegenwirkt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss daher neben den kommerziellen Angeboten erhalten bleiben. Gemäß seinem gesetzlichen Auftrag muss er, gerade im Umfeld stetiger Kommerzialisierung im Medienbereich, davon frei bleiben, Quoten und Marktanteile erreichen zu müssen.
Keine Sparmaßnahmen als Selbstzweck und zu Lasten der Programmqualität und -vielfalt. Unterstützung und Förderung einer unabhängigen Produzentenkultur.
In seiner konstruktiven gesellschaftlichen Funktion hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Verpflichtung, Inhalte, die dem erbitterten Kampf um Quoten, Klicks und dem Wettbewerbsdruck rein kommerziell ausgerichteter Sender nicht standhalten würden, die aber dennoch für eine offene, tolerante und demokratische Gesellschaft wesentlich sind, anzubieten. Gleichzeitig muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch weiterhin ein ausgewogenes, pluralistisches und differenziertes „Vollprogramm“ für alle Bevölkerungsschichten und Gruppen anbieten können. Vor diesem Hintergrund dürfen Sparmaßnahmen nicht als Selbstzweck gefordert werden und keinesfalls zu Lasten der Programmqualität und -vielfalt gehen. Eine zentrale Säule der Programmvielfalt im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine unabhängige Produzentenkultur, die auch durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter gepflegt und gestützt werden muss. Dies bringt nicht zuletzt eine verstärkte Förderung der regionalen Produzentenstrukturen mit sich, die sich entsprechend des föderalen Strukturprinzips der ARD herausgebildet haben, um mit den einzelnen Landessendern vor Ort zusammenzuarbeiten.
Finanzierung sichern
Grundpfeiler der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland sind die gesetzlich festgelegten Rundfunkbeiträge, welche die Bürgerinnen und Bürger zu entrichten haben und die in Form einer Haushaltsabgabe vom Gesetzgeber eingeholt werden. Ohne diese Art der solidarischen Finanzierung würde ein Großteil des Programmes verschwinden, ein Vollprogramm im Sinn des gesetzlichen Auftrages mit all seinen oben beschriebenen Vorteilen wäre nicht weiter möglich.
Die von einer unabhängigen Kommission errechnete Höhe des Rundfunkbeitrags wird von Seiten der Parteien immer wieder zum Politikum gemacht. Das Landeskomitee erklärt deshalb: der Beitrag darf nicht zum strategischen Spielball der Parteien im Kampf um die Wählergunst werden. Es ist nicht hilfreich, die Höhe der Abgabe seit 2009 bei monatlich 17,98 Euro bzw. seit 2015 bei monatlich 17,50 Euro zu belassen und Teuerungsraten nicht adäquat zu berücksichtigen. Das Landeskomitee schließt sich deshalb der Forderung der katholischen Gremienvertreter[1] im öffentlich-rechtlichen Rundfunk an, die eine Bestands- und Entwicklungsgarantie sowie eine solide und dauerhafte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks anmahnen. Es begrüßt aktuelle Überlegungen der Politik, nach innovativen und zukunftssichernden Finanzierungswegen für die öffentlich-rechtlichen Sender, die nicht mehr nur auf Sparmodellen aufgebaut sind.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Wirtschaftsleistung im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte nimmt Deutschland in der Höhe des Rundfunkbeitrages keine abgehobene Position im internationalen Vergleich ein[2]. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Landesanstalten der ARD mit der Finanzierung kostenintensiver Orchester (Klangkörper) kulturelle Aufgaben übernehmen, die wiederum die Haushalte von Kommunen und Ländern merklich entlasten.
Eine dauerhafte und solide Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherstellen.
Es fällt auf, dass der volkswirtschaftliche Nutzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft wenig bis gar nicht im Bewusstsein verankert ist. Allein die ARD trug 2015 unter anderem mit 7,7 Milliarden Euro zum nationalen Bruttoinlandsprodukt bei, sicherte 98.000 Arbeitsplätze und erbrachte insgesamt
3,3 Milliarden Euro fiskalische Effekte, davon 2 Milliarden Euro für das Sozialversicherungssystem[3]. Rechnet man die wirtschaftlichen Effekte des ZDF hinzu, zeigt sich, welch gewinnbringende Auswirkungen die erhobenen Rundfunkbeiträge für Deutschland haben. Sie sind außerdem Garant für eine funktionierende nationale und regionale Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland, die unser Land vor geistiger und kultureller Armut schützt. Von daher ist ein finanziell und inhaltlich starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk von nachhaltiger Bedeutung, insbesondere mit Blick auf eine Digitalisierung, die viele gesellschaftliche Veränderungen mit sich bringt.
Digitalisierung ernst nehmen
Es war bereits mit Beginn der Digitalisierung evident, dass sich Fernsehen, Hörfunk, Print und Internet weiter technisch und inhaltlich aufeinander zu bewegen würden. Die sogenannte Medienkonvergenz ist kein Widerspruch zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern eine konsequente Erweiterung seiner Aufgaben, die sich im Programmangebot und der Programmverbreitung widerspiegeln muss. Um weiterhin einen Beitrag zur Demokratiebildung- und stärkung in Deutschland zu leisten, muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk dem digitalen Wandel stellen – sachkompetent und kreativ.
Dies setzt voraus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Transformationsprozess des digitalen Wandels aktiv begleitet[4]. Dabei ist die Vermischung von Massenkommunikation mit neuen Formen der Individualkommunikation ebenso eine Herausforderung, wie die durch die Digitalisierung ausgelöste Eingliederung linearer und non-linearer Inhalte. Insofern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier gefordert, seiner Integrationsfunktion nachzukommen, indem er die Möglichkeit bekommt, alle Gruppen in der Bevölkerung mit Inhalten anzusprechen, die zielgruppengerecht sind und den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Mediums entsprechen. Es geht dabei nicht nur um die Veränderungen in der Mediennutzung, der Informationsbeschaffung und Kommunikation, sondern auch um Handel, Dienstleistungen und Produktion, die durch die Digitalisierung großen Umbrüchen unterworfen sind[5].
Fortentwicklung des Telemedienauftrags und Schaffung eines crossmedialen, integrativen und föderalen öffentlich-rechtlichen Medienverbundes.
Von daher unterstützt das Landeskomitee die Fortentwicklung des Telemedienauftrags von 2007, der den aktuellen Anforderungen einer digitalen Medienwelt gerecht werden muss. Er sollte berücksichtigen, dass Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nicht durch Verweildauerfristen eingeschränkt werden. Zudem soll das Verbot, angekaufte Inhalte in Mediatheken zu zeigen, aufgehoben werden, ohne dass dabei die Kultur- und Kreativwirtschaft, zu der auch eine gut funktionierende Produzentenlandschaft gehört, Benachteiligungen erfährt. Das Landeskomitee unterstützt insofern die digitalen Bestrebungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinn eines crossmedialen, integrativen und föderalen Medienverbundes, bis hin zu der Möglichkeit, selbst Plattformfunktionen zu übernehmen[6].
Reform und Herausforderung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht aufgrund der Digitalisierung gegenwärtig vor drei zentralen Herausforderungen, auf die er reagieren muss:
- Veränderte Konkurrenzsituation
- Verändertes Nutzungsverhalten
- Gesellschaftliche Veränderungen
Vor diesem Hintergrund wird es für Konsumenten immer schwieriger, an anspruchsvolle, vertrauenswürdige und qualitativ hochwertige Inhalte zu gelangen. Der Trend zu einer Segmentierung, zu sogenannten Filterblasen, verstärkt sich und spaltet die Gesellschaft in Teilöffentlichkeiten, in denen nur noch die eigene Meinung bestärkt wird. Die Bereitschaft, sich mit anderen, konträren Inhalten auseinanderzusetzen, sinkt. Die sozialen Medien bieten eine Vielzahl von Chancen und Möglichkeiten, die auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk offen stehen. Jedoch nehmen wir gerade dort Respektlosigkeit im Umgang miteinander und eine Verrohung der Sprache wahr[7]. In den sozialen Medien ist eine differenzierte Debattenkultur gefordert, für die der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht. Die Reformen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Angriff genommen hat sollen helfen, die Menschen quer durch alle Bildungsschichten zu erreichen. Dies bedeutet auch eine entsprechende Präsenz im Internet, mit ebenfalls personalisierten Inhalten, die Filterblasen verhindern will.
Anerkennung der eingeleiteten Reformen. Zugeständnis an die Langfristigkeit der Prozesse.
Natürlich muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk über die Verwendung seiner Finanzmittel Rechenschaft ablegen. Dafür sind geeignete Institutionen vorhanden, die jedoch nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, sondern auch sich selbst kritisch hinterfragen und die eigene Arbeitsweise optimieren müssen. Das Landeskomitee sieht daher insbesondere die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in der Pflicht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht durch zu hohe finanzielle Anforderungen im Sinne weiterer Einsparungen zu lähmen. Diese können nur zu Lasten des Programms gehen.
Insofern bewertet das Landeskomitee den bereits begonnenen Reformprozess in der ARD positiv, der unter anderem zu einem jährlichen Einsparpotential von fast 600 Millionen Euro führen soll und eine intensivere Zusammenarbeit bei übergreifenden Aufgaben und Hintergrundprozessen vorsieht[8]. Ebenso sind die Maßnahmen des ZDF hervorzuheben, durch sogenannte Plattformredaktionen Arbeitsprozesse zu optimieren und bis 2020 zehn Prozent des Personals sozialverträglich abzubauen, ohne dass das Aufgabenfeld reduziert werden soll[9].
Grundsätzlich erscheint es sinnvoll, weiter auf die Personalsituation der öffentlich-rechtlichen Sender zu achten, die in einigen Bereichen eine Unterbesetzung und in anderen eine Überbesetzung entwickelt haben. Gleichzeitig ist eine gewisse Schwerfälligkeit in inhaltlichen und strukturellen Entscheidungsprozessen der öffentlich-rechtlichen Sender zu überwinden. Hier könnte eine größere Dynamisierung zur inhaltlichen Profilierung und wirtschaftlichen Effizienz der Sender beitragen.
Einrichtung einer Enquete-Kommission. Größere Selbstreflexion der KEF in Fragen zumutbarer Auflagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Insgesamt muss aber auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine mögliche Langfristigkeit seiner Reformprozesse zugestanden werden. Dabei wäre es nicht hilfreich, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur aus sich heraus auf Reformen zu verpflichten oder allein auf die Politik zu setzen. Das Landeskomitee sieht in der Einrichtung einer nationalen Enquete-Kommission eine geeignete Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den Gesetzgeber im Rahmen der Digitalisierung in Deutschland zukunftsweisend zu unterstützen und zu fördern.
Duale Rundfunkordnung
Mit der Aufforderung nach Stärkung und Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellt sich das Landeskomitee hinter die duale Rundfunkordnung in Deutschland. Dies bedeutet auch, die Belange der privaten Medienwirtschaft nicht aus den Augen zu verlieren. Hier herrscht die Sorge vor, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch eine zunehmende Regionalisierung, durch Ausweitung von wirtschaftlich rentablen Programmangeboten, von kommerziellen Promotion-Aktionen und Veranstaltungen sowie Internetangeboten, die legitimen kommerziellen Interessen der privaten Medienwirtschaft schädigt[10].
Keine Kommerzialisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Lasten der Privatwirtschaft.
Das Landeskomitee nimmt diese Sorgen ernst, wenngleich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht gänzlich von den inhaltlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des digitalen Medienmarktes ausgeschlossen werden darf, um seinen gesetzlichen Aufgaben und den Herausforderungen der Digitalisierung gerecht werden zu können. Zentrales Anliegen ist, eine nachhaltige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Reformen, aber auch durch höhere Haushaltsabgaben, die den Bürgern dann zugemutet werden können, wenn die Programmqualität, -relevanz und -vielfalt gewahrt bleibt. In diesem Sinn weist der amtierende ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm darauf hin, dass inflationsbereinigt die Menschen in Deutschland seit etwa zehn Jahren einen in der Höhe weitgehend unveränderten (bzw. leicht abgesenkten) Rundfunkbeitrag zahlen – und das bei einem ungleich größeren Angebot[11].
Kein Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem digitalen Medienmarkt.
Insofern gilt es für den Gesetzgeber, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und dabei die unterschiedlichen Interessen entsprechend und ausgewogen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund begrüßt das Landeskomitee die Einigung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 14. Juni 2018 auf eine Neufassung des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Zusammenfassung
Das Landeskomitee unterstützt ausdrücklich den Aufruf des Netzwerkes Medienethik, „das deutsche duale Rundfunksystem mit dem verfassungsrechtlich tief in der Gesellschaft verankerten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verteidigen und zu schützen und damit einen der wichtigsten Faktoren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. (…) Dass Deutschland bis heute eine stabile Demokratie geblieben ist, verdankt es auch diesem starken Rundfunksystem.“[12] In diesem Sinn fordert das Landeskomitee die politisch Verantwortlichen dazu auf, sich konsequent, substantiell und konstruktiv mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinanderzusetzen und die nötigen Weichenstellungen für eine nachhaltige Stärkung und Entwicklung dieser unverzichtbaren gesellschaftlichen Medieninstitution in Deutschland vorzunehmen.
Vom Präsidium des Landeskomitees der Katholiken in Bayern am 9. Juli 2018 einstimmig beschlossen.
Unsere Positionen auf einen Blick
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine tragende Säule unserer Demokratie. Er hat deshalb Anspruch auf eine Bestands- und Entwicklungsgarantie sowie eine gute, solide und dauerhafte Finanzausstattung in Gestalt des ZDF-Fernsehens und den Fernseh- und Hörfunksendern der ARD mit ihrer auf Deutschland ausgerichteten föderalen Struktur sowie dem nationalen Deutschlandradio und der Deutschen Welle als Auslandssender.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein Programm gewährleisten, das allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Im Sinn eines konstruktiven, demokratischen und pluralistischen Miteinanders ist die Beibehaltung des Vollprogramms unerlässlich. Das Landeskomitee wendet sich daher gegen Sparmaßnahmen, die zu Lasten des Programms, seiner Vielfalt und Qualität gehen.
- Das Landeskomitee fordert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, weiterhin die Kreativwirtschaft mit ihrer unabhängigen Produzentenlandschaft zu stützen.
- Das Landeskomitee begrüßt die Fortentwicklung des Telemedienauftrags unter Berücksichtigung der notwendigen digitalen Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Zusammenspiel mit der Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich einen Reformprozess verordnet, der Anerkennung verdient. Das Landeskomitee fordert dazu auf, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine gewisse Langfristigkeit bei seinem Reformprozess zuzugestehen und sieht in der Einrichtung einer nationalen Enquete-Kommission ein geeignetes Instrument zur Erlangung einer tragfähigen Struktur. Es fordert einzelne Organe – wie die KEF – auf, ihre Sparanforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angemessen zu formulieren und die eigenen Kriterien regelmäßig selbstkritisch zu prüfen.
- Das Landeskomitee fordert eine adäquate Förderung und Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den Gesetzgeber unter Berücksichtigung der dualen Rundfunkordnung in Deutschland, deren verfassungsrechtliche Voraussetzung ein funktionierender öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist.
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Quellennachweise:
[1] vgl. Presseerklärung „Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist unverzichtbar“ der DBK vom 26.01.2018 (https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/tagung-der-katholischen-vertreter-in-den-gremien-der-rundfunksender/; Aufgerufen am 24. April 2018).
[2] vgl. „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in einer konvergenten Medienwelt“ In: Politikberatung kompakt, DIW, 2017, S.7 u. S.85 ff.
[3] vgl. „Der ökonomische Nutzen der ARD in Deutschland“, WIFOR, Berlin/Darmstadt, 2017, S. 2-4.
[4] vgl. „Der ökonomische Nutzen der ARD in Deutschland“, WIFOR, Berlin/Darmstadt, 2017, S. 5.
[5] vgl. „Stellungnahme zur Fortentwicklung des Telemedienauftrags“ (http://www.ard.de/download/4186148/Stellungnahme_zur_Fortentwicklung_des_Telemedienauftrags.pdf; aufgerufen am 24. April 2018).
[6] vgl. „Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud“, Frankfurt, 2016.
[7] vgl. Media Perspektiven 3/2018, S. 118 – 125.
[8] vgl. „Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter“, Bericht der ARD, 2017.
[9] Vgl. Pro Media vom 22.05.2017, S. 2.
[10] Vgl. Positionspapier der bayerischen Zeitungsverleger zum öffentlich- rechtlichen Rundfunk vom 26.04.2018.
[11] Vgl. Bericht „Forderung nach Inflationsausgleich. ARD-Chef Wilhelm will mehr Geld – oder weniger Programm“ in Der Spiegel vom 7. Januar 2018.
[12] Vgl. GKP – Informationen, April 2018.
Foto: ARD/ZDF