Lebendige Demokratie braucht religiös gebildete Menschen – eine wichtige Voraussetzung für eine funktionierende pluralistische Gesellschaft. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern stellt hier Argumente vor, die diese These stützen. Sie nehmen Bezug auf das biblisch-christliche Verständnis des Menschen als Ebenbild Gottes.
Bildung und Erziehung spielen sich in einem Beziehungsgeflecht verschiedener Akteure ab. Gerade religiöse Bildung lebt vom Dialog der Menschen untereinander, ebenso wie von der Liebe und vom Zuspruch Gottes. Gott liebt die Menschen so sehr, dass er in Jesus Christus selbst Mensch wurde, in allem den Menschen gleich: in allen Schwächen und in allen Stärken. Die Menschwerdung Gottes ist Ausdruck für seine Versöhnungs- und Hilfsbereitschaft, die Antworten auf die Grundfragen zum Sinn des Lebens und Unterstützung bei den Herausforderungen des Alltags bietet.
Folgende Charakteristika religiöser Bildung stellen einen Mehrwert für unsere Demokratie und unser Gemeinwesen dar:
- Positionalität
Religiöse Bildung will den Menschen zu einer eigenständigen weltanschaulichen Überzeugung führen, welche die Fähigkeit zum Dialog einschließt. - Glaubwürdigkeit
Nur wer Positionen lebt und argumentativ vertritt, ist auch glaubwürdig und authentisch. Aus religiöser Bildung kann so verantwortliches Handeln in Kirche, Staat und Gesellschaft entstehen. - Pluralismus
Der Respekt vor anderen weltanschaulichen Gruppen in der Gesellschaft zählt zu den Zielen christlich-religiöser Bildung. Sie ist kongruent zur Dialogfähigkeit, denn ohne den aktiven Austausch über unterschiedliche Positionen würden Akzeptanz und Toleranz von Pluralismus zur Gleichgültigkeit führen. - Partizipation
Religiöse Bildung regt zur Partizipation an. Die vielfältigen Formen von Teilhabe in den katholischen Verbänden und Gremien des katholischen Laienapostolats schaffen eine gute Voraussetzung, die Mitwirkung an Entscheidungsfindungsprozessen schon in der Kirche einzufordern und einzuüben. - Verantwortung
Das Handeln in Verantwortung zeigt sich in Wesenselementen, die in der christlichen Sozialethik entwickelt wurden: Solidarität, Subsidiarität, Gerechtigkeit, Personalität, Ehrlichkeit und Verlässlichkeit. Das Grundgesetz und höchstrichterliche Entscheidungen machen immer wieder deutlich, dass unser Staat von solchen Voraussetzungen lebt, die er nicht selbst garantieren kann. - Vertrauen
Religiöse Bildung zielt darauf ab, Hoffnung zu begründen. Sie setzt damit ein Zeichen gegen diffuse Ängste und Hoffnungslosigkeit in unserer Gesellschaft. Diese Hoffnung befähigt Menschen dazu, sich auch in scheinbar ausweglosen Situationen für Solidarität und Gerechtigkeit einzusetzen und sie wird greifbar im Vertrauen auf die Hilfe Gottes, von der jeder Mensch profitieren kann. - Welt gestalten
So wie sich christliche Hoffnung nicht nur auf das Jenseits bezieht, wird auch das Handeln von christlich motivierten Menschen täglich in deren Nahbereich bis hin zu staatlichen Gremien und Organen spürbar. Sie leisten dort einen unverzichtbaren Beitrag für eine lebendige Demokratie.
Religiöse Bildung gewinnt dann an Glaubwürdigkeit, wenn sie zum aktiven Einsatz für eine menschenwürdige Gestaltung von Staat und Gesellschaft führt. Dabei haben wir unter anderen folgende Handlungsräume im Blick:
- Ehe, Partnerschaft und Familie
- Jugendarbeit
- Verbände und Vereine
- Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Wissenschaft
- Arbeitswelt
- Leitungs- und Verwaltungsstrukturen der Kirche
Die Demokratie ist ein Schatz, den es zu bewahren und weiterzuentwickeln gilt. Deshalb will sich das Landeskomitee mit allen im katholischen Laienapostolat Engagierten im Verbund mit den in Bildung und Seelsorge Tätigen als weltanschaulich verantwortlicher Akteur anbieten, der tragende Säulen einziehen kann für unsere schätzens- und schützenswerte Demokratie, die lebendig und wehrhaft bleiben soll. Dazu suchen wir auch die ökumenische Kooperation mit den Gemeinschaften und Organisationen, die sich diesen Zielsetzungen verpflichtet fühlen.
Dieser Text geht zurück auf Diskussionen in den Vollversammlungen am 25./26. November 2016
in Würzburg und am 24./25. März 2017 in Eichstätt sowie auf abschließende Beratungen im
Sachausschuss „Familie – Erziehung – Bildung“.
Einstimmig beschlossen wurde die Vorlage vom Präsidium des Landeskomitees am 9. Juli 2018.
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