Hilfen dringend nötig
Unter den Kriegen in dieser Welt leiden Kinder am meisten. Dies zeigt sich aktuell neben vielen anderen Orten besonders dramatisch am Beispiel der Situation von Kindern in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln. Augenscheinlich werden die Zustände in den Lagern immer unerträglicher und missachten die Würde der Menschen, die dort leben. Dies gilt für alle Flüchtlinge, aber im Besonderen für minderjährige Kinder ohne Begleitung ihrer Eltern. Zu Recht wird hier ein gemeinsames Handeln der Europäischen Union gefordert. Mit Fassungslosigkeit muss man allerdings feststellen, dass den Forderungen keine Taten folgen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention bzw. Convention on the Rights of the Child, CRC) ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder. Es wird derzeit offensichtlich von allen europäischen Staaten missachtet. Dies gilt vor allem für Artikel 22 der Konvention, in dem es um die Flüchtlingskinder geht.[1]
Solange die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht willens oder in der Lage sind, ein gemeinsames Verfahren zu finden, sind angesichts der dramatischen Situation auf den griechischen Inseln Notfallmaßnahmen unabdingbar. Wir dürfen den Zuständen in den Flüchtlingslagern nicht länger tatenlos zusehen.
Wir fordern deshalb vom Bundesinnenminister die bereits angebotene Aufnahmebereitschaft mehrerer Bundesländer anzuerkennen und die begrenzte Aufnahme zu ermöglichen. Dabei sollten insbesondere betroffene Kinder, deren Angehörige in Deutschland leben, berücksichtigt werden. Wir fordern gleichzeitig die Bayerische Staatsregierung auf, sich diesen Ländern anzuschließen, um im Rahmen von Notfallmaßnahmen Kontingente mit unbegleiteten Minderjährigen aufzunehmen. Dabei sind auch die bayerischen Kommunen, die eine Aufnahmebereitschaft erklärt haben, zu unterstützen. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern ruft gleichzeitig alle kirchlichen Organisationen und Hilfseinrichtungen mit entsprechenden Erfahrungen auf, sich daran zu beteiligen, sowie die Betreuung insbesondere von Flüchtlingskindern in den Pfarrgemeinden ehrenamtlich zu unterstützen.
Vom Präsidium des Landeskomitees der Katholiken in Bayern am 20. Januar 2020 einstimmig beschlossen.
[1] Artikel 22 (Flüchtlingskinder) lautet: Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird; angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.
Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen angemessen erscheinenden Weise bei allen Bemühungen mit, welche die Vereinten Nationen und andere zuständige zwischenstaatliche oder nichtstaatliche Organisationen, die mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um ein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die Eltern oder andere Familienangehörige eines Flüchtlingskinds ausfindig zu machen mit dem Ziel, die für eine Familienzusammenführung notwendigen Informationen zu erlangen. Können die Eltern oder andere Familienangehörige nicht ausfindig gemacht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem Übereinkommen enthaltenen Grundsätzen derselbe Schutz zu gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist.
Die zugehörige Pressemitteilung lesen Sie hier.
Beitragsbild: Lydia Geissler / Adobe Stock
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