Kinder gut betreuen und erziehen
Forderungen zum „Gute-KiTa-Gesetz“
Am 1. Januar 2019 ist das „Gute-KiTa-Gesetz“ in Kraft getreten. Mit dem Gesetz investiert der Bund insgesamt 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Damit soll die Qualität der Kinderbetreuung in den Kindertageseinrichtungen verbessert werden. Die Länder entscheiden weitgehend selbst, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wollen, zum Beispiel mehr Personal, Qualifizierung der Fachkräfte, einen guten Betreuungsschlüssel, sprachliche Bildung oder bedarfsgerechte Öffnungszeiten.
Damit das „Gute-KiTa-Gesetz“ tatsächlich zu einer Qualitätsverbesserung führt, fordern wir:
- Die Finanzbeteiligung des Bundes muss über 2022 hinaus sichergestellt sein. Länder und Kommunen brauchen Planungssicherheit, um in Qualitätsverbesserung langfristig investieren zu können.
- Die Arbeitgeberseite profitiert branchenübergreifend in hohem Maß davon, dass ihnen Eltern, die auf eine gesicherte Betreuung zurückgreifen können, als Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Sie sollte sich deshalb lohn- und entgeltunabhängig angemessen an der Finanzierung der Kinderbetreuung beteiligen.
- Pädagogische Fachkräfte verfügen über eine hohe Qualifikation, die angemessen bezahlt werden muss. Zudem ist es wichtig, die Fortbildung der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen sicherzustellen.
- Die Ausbildung der pädagogischen Fachkräfte ist während der gesamten Ausbildungszeit flexibel zu gestalten (zum Beispiel Teilzeitmodelle) und angemessen zu vergüten.
- Die Maßnahmen des Bayerischen Landtags und der Bayerischen Staatsregierung zur Mittelverwendung sollen neben einer Befreiung von Gebühren insbesondere Qualitätsverbesserungen in den Kindertageseinrichtungen anzielen.
- An der Evaluierung der Ergebnisse des „Gute-KiTa-Gesetzes“ durch den Bund in Kooperation mit den Ländern sind auch die Träger beziehungsweise deren Spitzenverbände als Verantwortliche für die Realisierung der vom Gesetz beabsichtigten Verbesserungsmaßnahmen zu beteiligen.
Das Gesetz soll den Qualitätsstandard der Kindertageseinrichtungen in Deutschland insgesamt verbessern. Dies begrüßen wir. Es darf jedoch nicht zu einer Nivellierung der Profile der einzelnen Einrichtungen führen. Jede Kindertageseinrichtung muss auch in Zukunft in der Lage sein, eigene Schwerpunkte in der Kinderbetreuung und -erziehung zu setzen.
Vom Geschäftsführenden Ausschuss am 13. Mai 2019 in Nürnberg einstimmig bei zwei Enthaltungen beschlossen.
Die Stellungnahme können Sie hier als PDF nachlesen oder downloaden:
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Foto: Robert Kneschke/AdobeStock