Die hohe Qualität und gleichzeitig niederschwellige Form der Beratung von Frauen und ihren Partnern während der Schwangerschaft und in Konfliktsituationen verbunden mit der Hilfe in Notlagen sind ein Ergebnis einer politischen, rechtlichen und medizinischen Kompromisslösung zum § 218 ff. StGB.
Zu diesem ganzheitlichen Ansatz, den Lebensschutz durch Beratung und Hilfe zu gewährleisten, gehört auch ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche im Sinn des § 219 a StGB. Dabei ist für die behandelnden Ärzte und die Beratungsstellen rechtliche Klarheit sicherzustellen.
Die Bayerische Staatsregierung und die die Bundesregierung stellenden Regierungsfraktionen werden deshalb gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass
- das Werbeverbot im Sinne des § 219 a StGB aufrechterhalten bleibt,
- für behandelnde Ärzte und Beratungsstellen rechtliche Klarheit besteht und
- auf den zuständigen Ebenen weiterhin die guten Rahmenbedingungen der Beratung, Hilfe und Information für die Schwangeren und ihre Partner gewährleistet bleiben.
München, 14. Juni 2018
Joachim Unterländer (MdL), Vorsitzender
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