Vorsitzender des Landeskomitees ruft zu Beteiligung an Pfarrgemeinderatswahl am 20. März auf
München, 14. Februar 2022. Der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Joachim Unterländer, ruft die bayerischen Katholikinnen und Katholiken zur Beteiligung an den bevorstehenden Pfarrgemeinderatswahlen am 20. März auf und betont die Relevanz der Laien für die Kirche. „Gerade unter dem Eindruck der aktuellen Ereignisse im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden zahlreicher Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche gewinnt das katholische Laienapostolat, dessen Aufgaben in den kirchlichen Gemeinden der Pfarrgemeinderat wahrnimmt, weiter an Bedeutung“, so Unterländer. Vor diesem Hintergrund gelte es für die mehr als fünf Millionen katholischen Gläubigen in Bayern ab 14 Jahren, von ihrem „Wahlrecht Gebrauch zu machen und das Ehrenamt in der katholischen Kirche sichtbar zu stärken“.
In seiner Stellungnahme vom 14. Februar richtet der Vorsitzende des Landeskomitees den Blick auch auf die Konsequenzen der Veröffentlichung des neuen externen Gutachtens zu sexuellem Missbrauch im Bereich der Erzdiözese München und Freising. Die vergangenen Monate hätten jedoch „nicht nur das Ausmaß und die Dramatik der schlimmen Ereignisse im Zusammenhang mit den zahlreichen Missbrauchsfällen ans Tageslicht befördert“, sondern zugleich „in den zahlreichen virtuellen und realen Zusammenkünften der Diözesanräte mit den Pfarrgemeinderäten und ihren Wahlausschüssen deutlich werden lassen, dass sich viele Gläubige jetzt erst recht dazu bereit erklären, für die Wahlen am 20. März 2022 zu kandidieren“. Wichtig sei gerade jetzt, dass glaubwürdige und transparente Zeichen in der Missbrauchsbekämpfung und in wirksamen Strukturreformen umgesetzt würden, „die sich aus den aktuellen Beschlüssen der dritten Vollversammlung des Synodalen Weges ergeben“.
Vereinzelt gebe es Pfarrgemeinden, in denen es schwierig sei, genügend Kandidierende zu finden, so Unterländer. Die Ursachen dafür seien „jedoch nach den Erfahrungen der Geschäftsstellen der Diözesanräte in Bayern meist nicht in den aktuellen Ereignissen zu suchen, sondern in konkreten Schwierigkeiten in den jeweiligen Gemeinden“. Unterländer betont den „unersetzbaren Auftrag“ der ehrenamtlich engagierten Pfarrgemeinderäte in den sieben bayerischen (Erz-)Diözesen, „das kirchliche Leben in den vier Grundvollzügen der Gemeinschaft, der Nächstenliebe, der Verkündigung und des Gottesdienstes, zu gestalten“. Konkret gehörten dazu auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Bau von kirchlichen Gebäuden, die Planung von Festen und Feierlichkeiten, die Einbindung unterschiedlicher Verbände und Gruppen, die Mitwirkung an politischen Entscheidungsprozessen sowie die Gestaltung des kirchlichen Lebens insgesamt. Die kommende Amtszeit für Pfarrgemeinderäte dauert von 2022 bis 2026. (hs)
Die Stellungnahme im Wortlaut lesen Sie hier.