Popularklage gegen das neue Ladenschlussgesetz in Bayern
Am 10. Juli 2025 hat der Bayerische Landtag mit den Stimmen der Freien Wähler und der CSU das neue Bayerische Ladenschlussgesetz beschlossen. Das neue Ladenschlussgesetz greift im großen Ausmaß, durch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die grundgesetzliche geschützte Sonn- und Feiertagsruhe in Bayern an. Sieben Klägerinnen und Kläger, welche wesentliche Organisationen unserer Gesellschaft repräsentieren, wollen mit einer Popularklage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für den Schutz des Sonntags kämpfen.
Die Popularklage ist ein Rechtsmittel, das es ausschließlich in Bayern gibt und grundsätzlich jeder Person, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder eigener Betroffenheit offensteht. Das Recht auf Popularklage in Bayern ermöglicht es jeder Person, die Verfassungsmäßigkeit bayerischer Rechtsnormen durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Die auf den Weg gebrachte Popularklage sieht in den Ausnahmen des Ladenschlussgesetzes einen klaren Angriff auf wesentliche Grundrechte der Bayerischen Verfassung: Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Schutz von Ehe und Familie sowie die Koalitionsfreiheit. Besonders die Regelungen zu den sogenannten „Personallos betriebenen Kleinstsupermärkten“, die bis zu 40 Sonntagsöffnungen bei selbsternannten Tourismusorten und weitere Sonntagsöffnungen stehen bei der Klage im Fokus.
„Wer den Sonntag aufweicht, greift direkt in das Leben der Beschäftigten ein. Das neue Ladenschlussgesetz fördert eine Ausweitung von Sonntagsarbeit, schwächt bewährte Schutzmechanismen und verschärft soziale Ungleichheiten – insbesondere für Frauen, Teilzeitkräfte und Menschen mit familiären Verpflichtungen. Deshalb wehren wir uns gemeinsam mit der Sonntagsallianz gegen diese schleichende Aushöhlung des verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutzes,“ erklärte Bernhard Stiedl, Vorsitzender DGB Bayern und ein der der sieben Klägerinnen und Kläger.
„Der Schutz des Sonntags bedeutet für uns als Christinnen und Christen nicht weniger als einen Schutz der Menschen in diesem Land, ihrer Grundrechte und der Werte, auf denen unsere Gesellschaft fußt. Der arbeitsfreie Sonntag ist seit mehr als 1.700 Jahren ein hohes Gut. Wir sehen in ihm aber nicht nur eine religiöse Tradition, sondern auch seine enorme soziale und kulturelle Bedeutung. Als Landeskomitee der Katholiken sagen wir daher sehr deutlich: Der Sonntag muss als Tag der Unterbrechung vom Alltag erhalten bleiben. Ein Tag, der Abstand bietet von den Anforderungen des Berufslebens, der Zeit für Familie und Freunde schenkt, der gemeinschaftliches Engagement ermöglicht. Gerade in unserer Zeit braucht die Gesellschaft Menschen, die sich für sie positiv einsetzen und engagieren, in Vereinen und Verbänden, die zum demokratischen Miteinander beitragen – dafür brauchen die Menschen gemeinsame Zeit an einem freien Sonntag,“ machte Christian Gärtner, Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern deutlich.
Peter Lysy, Leiter des kda in Bayern stellt klar: „Ich kann nicht erkennen, dass das neue bayerische Ladenschlussgesetz den Geist der Bayerischen Verfassung atmet, in dem der Sonntag als „Tag der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt“ (Art.147 BV) ist. Vielmehr befürchte ich, dass der Sonntag durch dieses Gesetz seinen besonderen Charakter als gemeinsamer wöchentlicher Feiertag für die Menschen in Bayern verlieren wird.“
„Die dramatischen Deregulierung des Ladenschlussgesetzes verschlechtert die eh schon schwierigen Arbeitsbedingungen unsere Kolleg*innen im Einzelhandel massiv. Sie führen zu Mehrarbeit, häufigem Einsatz an Abenden, Sonn- und Feiertagen. Damit bleibt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für unsere Kolleginnen und Kollegen auf der Strecke. Deshalb ist es nur folgerichtig das wir gemeinsam gegen dieses rechtswidrige Gesetz klagen,“ brachte es Luise Klemens, ver.di Landesbezirksleiterin auf den Punkt.
Klägerinnen und Kläger der Popularklage sind Luise Klemens, ver.di Landesbezirksleiterin ver.di Bayern, Silke Sigl-Schenke von der afa Bayern, Claudia Lechner, ehrenamtliche Vorsitzende ver.di Handel Bayern, Christian Gärtner, Vorsitzender des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern, Peter Lysi, Leiter des kda Bayern und Michael Wagner von der KAB Bayern. Vertreten werden sie von Professor Dr. Tristan Barczak, der den Lehrstuhl, unter anderem für öffentliches Recht, an der Universität Passau einnimmt.
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