Landeskomitee benennt Maßnahmenbündel zum „Gute-KiTa-Gesetz“
München, 17. Mai 2019. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern hält für eine tatsächliche Qualitätsverbesserung in den Kindertageseinrichtungen durch das „Gute-KiTa-Gesetz“ ein Bündel von Maßnahmen für notwendig. So müsse die Finanzbeteiligung des Bundes über 2022 hinaus sichergestellt sein, heißt es in einer im Geschäftsführenden Ausschuss jüngst verabschiedeten Erklärung. „Länder und Kommunen brauchen Planungssicherheit, um in Qualitätsverbesserung langfristig investieren zu können.“
An die Arbeitgeberseite plädiert das Landeskomitee, sich lohn- und entgeltunabhängig angemessen an der Finanzierung der Kinderbetreuung zu beteiligen. Schließlich profitierten die Arbeitgeber „branchenübergreifend in hohem Maß davon, dass ihr Eltern, die auf eine gesicherte Betreuung zurückgreifen können, als Arbeitskräfte zur Verfügung stehen“.
Die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen müssten angesichts ihrer hohen Qualifikation angemessen bezahlt werden. Zudem sei es wichtig, die Fortbildung der Beschäftigten sicherzustellen. Die Ausbildung der Fachkräfte müsse während der gesamten Ausbildungszeit flexibel gestaltet und angemessen vergütet werden.
Mit dem am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetz investiert der Bund bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Die Länder entscheiden weitgehend selbst, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wollen. Das Landeskomitee fordert, dass der bayerische Landtag und die Staatsregierung neben einer Befreiung von Gebühren insbesondere Qualitätsverbesserungen in den Kindertageseinrichtungen anzielen sollen. An der Evaluierung der Ergebnisse des „Gute-KiTa-Gesetzes“ durch den Bund in Kooperation mit den Ländern seien auch die Träger beziehungsweise deren Spitzenverbände als Verantwortliche für die Realisierung der vom Gesetz beabsichtigten Verbesserungsmaßnahmen zu beteiligen.
Dass mit dem Gesetz der Qualitätsstandard in den Kindertageseinrichtungen verbessert werden soll, begrüßt das Landeskomitee. „Es darf jedoch nicht zu einer Nivellierung der Profile der einzelnen Einrichtungen führen“, heißt es in der Stellungnahme. „Jede Kindertageseinrichtung muss auch in Zukunft in der Lage sein, eigene Schwerpunkte in der Kinderbetreuung und -erziehung zu setzen.“ (uq)
Den Forderungskatalog können Sie im Wortlaut hier nachlesen.
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