Katholische Laien fordern flexible Bemessung der Kirchensteuer bei Abfindung und Lohneinbußen
München, 26. März 2020. Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern ruft die bayerischen Diözesen angesichts des wirtschaftlichen Abschwungs während der Coronakrise zu mehr Flexibilität bei der Erhebung der Kirchensteuer auf: „Die katholische Kirche ist einerseits auf die Kirchensteuer als Hauptfinanzierungsquelle ihrer pastoralen und gesellschaftlichen Aufgaben dringend angewiesen. Gleichzeitig muss die Kirche ihren Reden von Solidarität und Gerechtigkeit auch Taten folgen lassen und sollte steuerpflichtige Gläubige nicht überproportional zur Zahlung heranziehen“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des katholischen Laiengremiums. Insbesondere bei Abfindungszahlungen im Zuge eines Arbeitsplatzverlustes oder bei Lohneinbußen durch Kurzarbeit solle die Kirchensteuer individuell bemessen werden.
Die drastischen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus führten dazu, „dass etliche Branchen erhebliche Einbußen erleiden und damit einzelne Betriebe ihre Produktion einstellen und schließen müssen“, heißt es in der Stellungnahme. Das wiederum führe zu wirtschaftlicher Unsicherheit und zunehmend auch zu Arbeitslosigkeit. Im Falle des Abbaus von Arbeitsplätzen sähen Tarifverträge oder Sozialpläne Abfindungszahlungen für Arbeitskräfte vor, die ihren Arbeitsplatz verlieren. „Die Regelungen in solchen Notfällen sind aus Sicht der katholischen Soziallehre nur zu begrüßen“, schreiben die katholischen Laien. Allerdings führten diese einmaligen Abfindungszahlungen, die bis zu zwei Jahresgehälter betragen können, aufgrund der geltenden Steuerprogression „nicht nur zu einer absolut, sondern auch zu einer relativ höheren Lohn- und Einkommenssteuer, und in der Folge für die steuerpflichtigen Gläubigen auch zu einer absolut und relativ höheren Kirchensteuer“. Zudem zeige die aktuelle Krise, dass zahlreiche Beschäftigte durch Kurzarbeit Lohneinbußen hinnehmen müssen. „Aktuell steht ihnen damit weniger Einkommen zur Verfügung, sie müssen aber womöglich für das vergangene Jahr noch höhere Kirchensteuerzahlungen leisten“, gibt das Laiengremium zu bedenken.
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern ersucht deshalb die sieben bayerischen Diözesanbischöfe, „die jeweiligen diözesanen Kirchensteuerämter als Vollzugsbehörden der gemeinschaftlichen Steuerverbände gemäß Artikel 19, Absatz 3 des bayerischen Kirchensteuergesetzes dazu anzuhalten, bei der Bemessung der fälligen Kirchensteuer in den geschilderten Fällen die Optionen für eine abweichende Festsetzung, eine Stundung oder auch einen Erlass zu prüfen und zu praktizieren“. Damit würde die Kirche „nicht nur im seelsorglichen, sondern auch im wirtschaftlichen Bereich menschliche Nähe und Entgegenkommen zeigen“. So solle für Kirchensteuerzahler die Möglichkeit geprüft werden, die Steuer über mehrere Jahre verteilt zu zahlen (Stundung) oder die durch die steuerliche Progression auch relativ höhere Kirchensteuer abweichend festsetzen zu lassen. (hs)
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