Promis werben für katholisches Laiengremium
Aigner, Dorow und Uhrmann promoten Pfarrgemeinderatswahlen
München, den 5. Februar 2010. Sieben Prominente werben auf Plakaten, in Funk und Fernsehen sowie im Internet für die Pfarrgemeinderatswahlen, die am Sonntag, 7. März 2010, in ganz Bayern stattfinden: Die Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU), der Fernsehjournalist Alex Dorow, das Schauspielerehepaar Petra und Winfried Frey, die Schauspielerin Kathi Leitner, der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Albert Schmid (SPD) sowie der Skispringer Michael Uhrmann. Dabei handelt es sich um eine Aktion des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, deren Vorsitzender Albert Schmid ist.
Sieben Videospots
In sieben Videospots fordern die Prominenten die Katholiken auf, sich an den Pfarrgemein-deratswahlen zu beteiligen. Die 20 bis 30 Sekunden dauernden Filme können im Internet unter www.pfarrgemeinderatswahl-bayern.de sowie in privaten Fernsehsendern gesehen werden. Außerdem werden Radiospots im Hörfunk ausgestrahlt. Etwa 18.000 Plakate werden an die bayerischen Diözesen (mit Ausnahme des Bistums Würzburg) geschickt, um gezielt um Wähler zu werben. Die Aktion soll signalisieren, dass auch bekannte Persönlichkeiten den Pfarrgemeinderat als wichtiges Gremium im Leben der katholischen Pfarrgemeinden sehen und ihn unterstützen.
Und warum sollen die Katholiken zur Wahl des Pfarrgemeinderats gehen? Weil: „er engagierte Gruppen in der Pfarrgemeinde zusammen führt“ (Aigner), „dadurch christliche Werte eine Stimme in unserer Gesellschaft bekommen“ (Dorow), „er die Ideen in einer Gemeinde aufgreifen und bündeln kann“ (Winfried Frey), „seine Mitglieder Ahnung haben vom wirklichen Leben“ (Petra Frey), „ich Leute von deren ich glaube, dass sie etwas bewegen können, mit meiner Stimme stärken will“ (Kathi Leitner), „die Kirche ohne uns Laien nicht sein kann“ (Schmid) und „hier Menschen aus Überzeugung handeln“ (Uhrmann).
Wahlrecht ab 14 Jahren
Der Pfarrgemeinderat ist das Laiengremium in einer katholischen Pfarrgemeinde, dessen Mitglieder den Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und pastoralen Mitarbeiter in der Seelsorge unterstützen. Er ist von der Kirchenverwaltung zu unterscheiden, die über Vermögens- und Personalfragen entscheidet. Der Pfarrgemeinderat wird von den Mitgliedern der Pfarrgemeinde gewählt. Aktives Wahlrecht haben alle Gläubigen, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben (bei Gefirmtem im Einzelfall schon früher); das passive Wahlrecht liegt bei 16 Jahren. (beo)