Bayerns Katholiken wählen neue Pfarrgemeinderäte
70.000 Frauen und Männer kandidieren in 4.000 katholischen Pfarreien
Schon 14-jährige Katholiken haben das aktive Wahlrecht
München, 7. März 2006 (ILK) In den 4.000 katholischen Pfarreien Bayerns werden am kommenden Sonntag, 12. März, die Pfarrgemeinderäte für eine Wahlperiode von vier Jahren neu gewählt. Mehr als 70.000 Frauen und Männer haben sich bereit erklärt, in diesen Gremien das pfarrliche Leben mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind Katholiken vom 16. Lebensjahr an. Mehr als 45.000 Frauen und Männer werden als Pfarrgemeinderäte gewählt werden.
Pfarrgemeinderäte beraten einerseits den Pfarrer in allen Seelsorgsfragen, andererseits fördern und beschließen sie im Sinne des Konzilsdekretes über das Laienapostolat Initiativen und Aktionen von Gläubigen im öffentlichen Leben. Im Pfarrgemeinderat arbeiten unterschiedliche Gruppen zusammen, bereiten wichtige Entscheidungen vor und gestalten das religiöse, soziale und kulturelle Leben der Pfarreien mit. „Im Pfarrgemeinderat spiegelt sich der Reichtum der Kirche“, schrieb der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Friedrich Wetter, in seinem Wahlaufruf. Der Pfarrgemeinderat diene dem Miteinander der vielen vom Heiligen Geist geschenkten Dienste und Gaben und leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Lebendigkeit und zur Einheit der Pfarrgemeinde.
In den einzelnen Bistümern wurden die wahlberechtigten Gläubigen auch mit eigenen Benachrichtigungen zur Wahl aufgefordert. „Wählen gehen“, diesen Appell richtete der Diözesanrat der Katholiken des Erzbistums München und Freising an die Wählerinnen und Wähler. Jedes Mitglied einer Pfarrgemeinde konnte Wahlvorschläge einbringen. Ein Wahlausschuss stellte eine Liste der zur Verfügung stehenden Kandidaten zusammen. Je nach Größe der Pfarreien werden zwischen vier und zwölf Mitglieder gewählt, ein Drittel wird hinzuberufen. Damit soll gewährleistet werden, dass möglichst viele Gruppen und auch die Generationen in dem Gremium angemessen vertreten sind.
Zum ersten Mal dürfen in allen bayerischen Bistümern einheitlich Jugendliche ab 14 Jahren ihre Stimme abgeben. Von den 1,58 Millionen Wahlberechtigen im Erzbistum München und Freising gehören nach Angaben des Diözesanrates 63.700 Jugendliche dieser Altersgruppe an. Die Herabsetzung des Wahlalters wurde damit begründet, dass Jugendliche durch das Sakrament der Firmung, das im Alter von 13 oder 14 Jahren gespendet wird, volle Mitglieder der Kirche werden. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BKDJ) hatte dazu im Vorfeld eine Werbekampagne gestartet. Mit Slogans wie „Kirche ohne Jugend ist wie Sternsinger ohne Stern“ hatte der BDKJ unter den Jugendlichen um eine aktive Beteiligung an den Pfarrgemeinderatswahlen geworben. Fast 300 Pfarreien des Erzbistums haben von der angebotenen Möglichkeit einer Wahlbenachrichtigung Gebrauch gemacht. In Pfarreien, die zu einem Pfarrverband gehören, bilden Vertreter der einzelnen Pfarrgemeinderäte gemeinsam einen Pfarrverbandsrat. (ua)
Ansprechpartner: Dr. Karl Eder, Geschäftsführer des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Tel. 089 2137-2800, Dr. Elisabeth Dieckmann, Geschäftsführerin des Diözesanrates, Tel. 089 2137-1261.