Entschiedenere Maßnahmen gegen Kinderpornographie
Landeskomitee der Katholiken fordert nötigenfalls ein Sperren entsprechender Internetseiten „Bei der Bekämpfung dieser schweren Verbrechen müssen alle technischen Optionen genutzt werden“
München, 16. März 2011. Entschiedenere Maßnahmen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet fordert der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Albert Schmid, von allen politisch Verantwortlichen, in erster Linie der Bundesregierung. „Bei der Bekämpfung dieser schweren Verbrechen an unserer Jugend müssen alle technischen Optionen genutzt werden“, sagt Schmid und verweist auf einen entsprechenden Präsidiumsbeschluss des Landeskomitees. Darin fordern die Präsidiumsmitglieder, dass eine Seite mit kinderpornographischem Inhalt gesperrt werden müsse, wenn technisch ein Löschen dieser Seite nicht möglich sei.
Das vor einem Jahr beschlossene Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz) ermögliche ein solches Sperren von kinderpornographischen Inhalten im Internet, sei allerdings von der neuen Bundesregierung zunächst ausgesetzt worden, um dem Löschen solcher Inhalte Vorrang einzuräumen. „Inzwischen zeigt sich nach Aussagen des Bundeskriminalamtes, dass der Versuch der Löschung von kinderpornographischen Inhalten keineswegs immer zu dem gewünschten Erfolg führt. Zumindest wo eine Löschung nicht möglich ist, muss eine Sperrung der betreffenden Website erlaubt sein“, verlangen die Präsidiumsmitglieder in ihrem Beschluss. Diese vom Landeskomitee vertretene Forderung entspreche „auch der Position, wie sie das Europäische Parlament derzeit in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten zu dieser Frage einnimmt“.
Das Landeskomitee der Katholiken in Bayern ist der Auffassung, dass im Kampf gegen kinderpornographische Inhalte alle rechtsstaatlich vertretbaren Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das Landeskomitee fordert daher die Bundesregierung auf, umgehend die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten nach dem Zugangserschwerungsgesetz als Alternative zur Löschung zu ermöglichen. (ck)
Hier finden Sie den Wortlaut der Erklärung