Konkrete Leistungen statt blumiger Parolen
Landeskomitee der Katholiken zur Familienpolitik
Katholische Laien sprechen von Manipulation des Grundgesetzes
München, 27. Februar 2007 (ILK) Mit scharfer Kritik und finanziellen Forderungen zur Familienpolitik hat sich jetzt das Landeskomitee der Katholiken in Bayern an die Politiker in Bund und Ländern gewandt. Wer die elterliche Erziehung durch das Vorenthalten benötigter materieller und immaterieller Hilfen manipuliere, verstoße gegen das Grundgesetz, heißt es in der am Dienstag, 27. Februar, in München unter dem Titel „Mehr Freiheit wagen für Ehe und Familie“ veröffentlichten Stellungnahme des Landeskomitees.
Die von der Politik ausgegebene blumige Parole, Deutschland zum familienfreundlichsten Land in Europa zu machen, reiche nicht aus, um Ehe und Familie als erstrebenswerte Lebensperspektive für junge Frauen und Männer zu vermitteln. Dies könne nur durch eine umfassende und auf lange Sicht verlässlich konzipierte Familienpolitik geschehen. Eine Gesellschaft, die kinderfreundlich sein wolle, müsse auch elternfreundlich sein. Nur beides zusammen führe zur Familienfreundlichkeit, dem eigentlichen Ziel jeder Familienpolitik.
In dem zur aktuellen familienpolitischen Diskussion abgegebenen Votum fordern die Repräsentanten des organisierten Laienapostolates in den sieben bayerischen Bistümern mehr Zeit, mehr Geld und mehr institutionelle Unterstützung für die Familie. Deutschland sei von Gerechtigkeit gegenüber Familien noch weit entfernt und noch weiter von echter Familienförderung. Im einzelnen fordert das Landeskomitee, dass das Existenzminimum der Kinder auf 8.000 Euro jährlich pro Kind erhöht werde. Das Kindergeld müsse auf 300 Euro pro Kind und Monat erhöht, Familien in prekären Lebenslagen müssten zusätzlich finanziell unterstützt werden. Unabhängig von der Erwerbstätigkeit der Eltern müssten die Kosten für außerfamiliäre Betreuung ganz als Werbungskosten abziehbar sein.
Nachdrücklich fordert das Landeskomitee auch, „das Ehegattensplitting als sachgerechte Besteuerung von Ehepaaren beizubehalten“. Die Leistungen, die Familien für den Bestand der Sozialsysteme erbrächten, müssten sowohl auf der Beitrags-, wie auf der Leistungsseite stärker berücksichtigt werden. Das Landeserziehungsgeld dürfe nach Einführung des Elterngeldes nicht in die außerfamiliäre Betreuung fließen. Es müsse vielmehr im Sinne einer Anerkennung der elterlichen Erziehungsleistung weitergeführt und weiterentwickelt werden.
Das Landeskomitee wendet sich gegen vielfache Diskriminierung von Familien. So gebe es die diskriminierende These, man könne es sich nicht leisten, dass gut ausgebildete Frauen und Männer ihre wertvolle Zeit bei den Kindern verbringen, „als hätten Politik und Wirtschaft ein Recht auf erwerbsarbeitende Eltern und nicht die Kinder das Recht auf erziehende Eltern“. Eine familiengerechte Förderung durch Staat und Gesellschaft müsse sich daran messen lassen, ob sie die Bedeutung der Eltern als erste und natürliche Erzieher ausreichend berücksichtige.
Grundsätzlich stellt das Landeskomitee fest, dass die Familie eine Institution ist, die der Staat nicht geschaffen habe, von ihm aber durch ausdrücklichen Verfassungsauftrag geschützt werden müsse. „Die Familie hat als kleinste fundamentale gesellschaftliche Institution Anspruch auf vielfältige und bedarfsgerechte Hilfe, die sie unterstützt und nicht darauf abzielt, sie überflüssig zu machen“, heißt es in der Stellungnahme. Entsprechend müsse das Angebot an Kinderbetreuung „in Quantität und Qualität bedarfsgerecht und plural ausgebaut werden“. Eltern müssten in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen als kompetente Erziehungspartner gelten, die für ihre Kinder über das erzieherische Leitbild entschieden. (wr)