12. November 2011

"Zusammenarbeit mit Kirche liegt in Interesse des Staates"

Podiumsdiskussion zum Staat-Kirche-Verhältnis in Prag...mehr



11. November 2011

"Mit der säkularen Welt in Dialog treten"

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26. Juli 2011

Bildungserklärung an Spaenle überreicht

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25. Juli 2011

Gesellschaftspolitisches Forum gestartet

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4. Juli 2011

Katholikentag 2014 in Regensburg

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1. Juni 2011

Auf die Familie kommt es an

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Menschliche Embryonen
Klare Absage an "vage Hoffnungen"
Landeskomitee der Katholiken kritisiert Nationalen Ethikrat
Keine Verwendung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken

München, 23. Juli 2007 (ILK) Eine "ziemlich uneingeschränkte Freigabe" der Verwendung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken sieht das Landeskomitee der Katholiken in Bayern in der jüngsten Empfehlung des Nationalen Ethikrates (NER) zum geltenden deutschen Stammzellgesetz. Es bleibe weiterhin eine entscheidende Frage, ob die Zerstörung menschlichen Lebens gegen eine vage Hoffnung auf Anwendung von menschlichen Stammzellen in der Therapie in Kauf genommen werden dürfe, erklärte dazu der Vorsitzende des Landeskomitees, Helmut Mangold, am Montag, 23. Juli, in München.

Mangold wiederholte die vom Landeskomitee mehrfach erhobene Forderung, ethisch unbedenklich an adulten Stammzellen zu forschen, die erwachsenen Menschen entnommen werden. Eine entsprechende Forschung und Anwendung solle in Deutschland "zum Schwerpunkt" gemacht werden. Im Gegensatz zur Anwendung embryonaler Stammzellen würden adulte Stammzellen bereits heute therapeutisch eingesetzt. Deutschland stehe an vorderster Stelle, solche Anwendungen bei der Therapie schwerer Krankheiten voranzubringen.

Von 24 Mitgliedern des Ethikrates hatten 14 für die Empfehlungen gestimmt, für Mangold ein Abstimmungsergebnis mit erheblichen Mängeln. Es werde deutlich, dass offenbar die hohen Qualitätskriterien innerhalb des Ethikrates selbst nicht erfüllt seien, die an Entscheidungen gestellt werden müssten, bei denen es um die Zerstörung menschlichen Lebens gehe. Bei konsequenter Anwendung der Empfehlung müssten auch Teile des Embryonenschutzgesetzes von 1991 geändert werden. Für die Abgeordneten des Bundestages, die gegebenenfalls neu zu entscheiden hätten, müsse der absolute Schutz menschlichen Lebens "auch in seiner frühesten Phase" bestimmend sein. Die Politik müsse "die anwendungsnahe Forschung mit adulten Stammzellen" nochmals verstärken. (wr)