6. März 2010

Werte - christlich gelebt


Einladung des Landeskomitees der Katholiken zum Dialog...mehr

 


6. März 2010

Bischof Hanke: "Aufklärung ohne wenn und aber"

Staatsminister Schneider plädiert für eine differenzierte Sicht der Missbrauchsfälle...mehr

05. März 2010 / 2

Christen müssen Arme, Kranke und Schwache im Blick behalten

Landeskomitee der Katholiken diskutiert christlich gelebte Werte...mehr

5. März 2010 / 1

"Die aktuellen Missbrauchsfälle treffen uns im Innersten"

Albert Schmid: Unser ganzes Mitgefühl gilt den Opfern...mehr

25. Februar 2010

Katholiken in Bayern wählen neue Pfarrgemeinderäte

Slogan "Yes you can" wirbt um Beteiligung junger Leute...mehr

09. Februar 2010

Kirche soll ökologisch und sozial einkaufen

Broschüre wirbt für nachhaltiges Beschaffungswesen...mehr

Klare Absage an "vage Hoffnungen"
Landeskomitee der Katholiken kritisiert Nationalen Ethikrat
Keine Verwendung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken

München, 23. Juli 2007 (ILK) Eine "ziemlich uneingeschränkte Freigabe" der Verwendung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken sieht das Landeskomitee der Katholiken in Bayern in der jüngsten Empfehlung des Nationalen Ethikrates (NER) zum geltenden deutschen Stammzellgesetz. Es bleibe weiterhin eine entscheidende Frage, ob die Zerstörung menschlichen Lebens gegen eine vage Hoffnung auf Anwendung von menschlichen Stammzellen in der Therapie in Kauf genommen werden dürfe, erklärte dazu der Vorsitzende des Landeskomitees, Helmut Mangold, am Montag, 23. Juli, in München.

Mangold wiederholte die vom Landeskomitee mehrfach erhobene Forderung, ethisch unbedenklich an adulten Stammzellen zu forschen, die erwachsenen Menschen entnommen werden. Eine entsprechende Forschung und Anwendung solle in Deutschland "zum Schwerpunkt" gemacht werden. Im Gegensatz zur Anwendung embryonaler Stammzellen würden adulte Stammzellen bereits heute therapeutisch eingesetzt. Deutschland stehe an vorderster Stelle, solche Anwendungen bei der Therapie schwerer Krankheiten voranzubringen.

Von 24 Mitgliedern des Ethikrates hatten 14 für die Empfehlungen gestimmt, für Mangold ein Abstimmungsergebnis mit erheblichen Mängeln. Es werde deutlich, dass offenbar die hohen Qualitätskriterien innerhalb des Ethikrates selbst nicht erfüllt seien, die an Entscheidungen gestellt werden müssten, bei denen es um die Zerstörung menschlichen Lebens gehe. Bei konsequenter Anwendung der Empfehlung müssten auch Teile des Embryonenschutzgesetzes von 1991 geändert werden. Für die Abgeordneten des Bundestages, die gegebenenfalls neu zu entscheiden hätten, müsse der absolute Schutz menschlichen Lebens "auch in seiner frühesten Phase" bestimmend sein. Die Politik müsse "die anwendungsnahe Forschung mit adulten Stammzellen" nochmals verstärken. (wr)